Breitbandausbau: EU genehmigt weitere 26 Milliarden Euro

23.07.2024 15:57

Bis 2030 soll in Deutschland jeder Zugang zu schnellem Internet
erhalten. Die EU-Kommission hat nun den Weg für eine weitere
Förderung frei gemacht. Deutschland hinkt aber hinterher.

Brüssel (dpa) - Deutschland darf den Ausbau von schnellem
Breitband-Internet mit weiteren 26 Milliarden Euro fördern. Die
EU-Kommission genehmigte einen entsprechenden Antrag der
Bundesrepublik. Eigentlich sollte die Förderung Ende nächsten Jahres
auslaufen, wurde aber nun um weitere drei Jahre verlängert, wie die
EU-Behörde mitteilte. 

Die Förderung zielt darauf ab, jedem Haushalt und Unternehmen sowie
jeder öffentlichen Einrichtung in Deutschland bis 2030 Zugang zu
einem schnellen Gigabit-Netz zu verschaffen. 

Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland beim Ausbau vom schnellen
Netz noch hinterher, gerade in ländlichen Regionen: Laut einem
Bericht der EU-Kommission waren im Jahr 2023 rund 75 Prozent der
Haushalte in Deutschland an Netze mit hoher Leistung angeschlossen,
was unter dem EU-Durchschnitt von 78,8 Prozent lag.

Bessere Infrastruktur und Ausrüstung

Mit dem Geld können Kommunen beispielsweise in unterversorgten
Regionen einen Betreiber beauftragen, der das Netz in der Region
aufbaut und betreibt. Insbesondere die Infrastruktur wie etwa Rohre,
Kabelverteiler oder Glasfaserleitungen sowie die Ausrüstung für die
Gigabit-Netze sollen laut Kommission gefördert werden. 

Die Europäische Kommission hatte bereits im November 2020 deutsche
Beihilfe-Pläne von bis zu zwölf Milliarden Euro gebilligt. Diese von
der Kommission genehmigte Förderung zum Breitbandausbau in
Deutschland beläuft sich nun auf insgesamt 38 Milliarden Euro. Die
Förderung wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern u
nd
Kommunen getragen.

Eigentlich gelten in der EU strenge Regeln, wenn der Staat Geld in
Unternehmen pumpen will. Unter bestimmten Voraussetzungen können die
Mitgliedsstaaten das machen, um die Entwicklung gewisser
Wirtschaftszweige zu fördern. Die EU-Kommission prüft etwa, ob die
staatliche Förderung überhaupt erforderlich und angemessen ist.
Geprüft wird auch, ob durch die Förderung eine Wettbewerbsverzerrung
entsteht.

Förderanträge können unter anderem von Kommunen, Landkreisen,
kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich
öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden.