EU-Bürgerinitiative will Tierzucht und -schlachtungen stoppen

24.07.2024 15:38

Mit Initiativen können EU-Bürger die Kommission zwingen, sich mit
einem bestimmten Thema zu beschäftigen. Bei zwei nun eingebrachten
geht es um Tierhaltung und Lebensmittelkennzeichnung.

Brüssel (dpa) - EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich bei einer
EU-weiten Initiative mit ihrer Unterschrift für eine Schließung von
Tierzuchtbetrieben und Schlachthöfen einsetzen. Eine entsprechende
Bürgerinitiative mit dem Namen «Tierquälerei und Schlachtungen
stoppen» nahm die EU-Kommission in Brüssel an. Damit haben die
Initiatoren ein Jahr Zeit, insgesamt mehr als eine Million
Unterschriften aus mindestens sieben EU-Ländern zu sammeln. Eine
weitere - ebenfalls nun offiziell registrierte - Bürgerinitiative
fordert eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Sollten die Initiativen die nötige Zahl an Unterschriften
zusammenbekommen, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen
beschäftigen und begründen, ob sie den Forderungen nachkommt oder
nicht. Die Behörde ist zwar nicht gezwungen, auch ein neues Gesetz
vorzuschlagen, bei populären Anliegen kann die Behörde aber in
Erklärungsnot kommen, wenn sie nicht handelt. 

Konkret fordern die Organisatoren der Tierwohl-Initiative die Behörde
dazu auf, dass die Zahl der Nutztiere verringert und alle
Tierzuchtbetriebe schrittweise geschlossen werden. Zudem solle die
EU-Kommission Maßnahmen ergreifen, um «die Herstellung von
pflanzlichen Proteinen, einschließlich pflanzlicher Milch- und
Ei-Ersatzprodukten und von Kulturfleisch attraktiver zu machen».
Unter Kulturfleisch versteht man in der Regel im Labor gezüchtetes
Fleisch. Auf ihrer Website ruft die Initiative unter anderem dazu
auf, alle Schlachthöfe zu schließen.

Die zweite Initiative zielt auf «eine klare und eindeutige Angabe des
Ursprungs aller Erzeugnisse», heißt es in der Mitteilung der
Kommission. Zudem solle gewährleistet sein, dass die Produkte
geltende EU-Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsnormen erfüllen. Während
der Ursprung bereits etwa bei frischem Obst und Gemüse angegeben
werden muss, sind zahlreiche andere Lebensmittel nicht von dieser
Vorgabe erfasst.