EU-Kommission will Deutschland wegen Familiengeld verklagen

25.07.2024 17:58

In Bayern bekommen junge Familien eine besondere Leistung, aber nicht
jede Familie bekommt gleich viel. Die Sache landet jetzt vor Gericht
- ein anderes EU-Land hat ein ähnliches Problem.

Brüssel (dpa) - Wegen mutmaßlich diskriminierender Familienleistungen
in Bayern will die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) verklagen. Konkret geht es um
Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinen Kindern in Bayern,
das sogenannte bayerische Familiengeld. Es wird unabhängig vom
Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt. 

EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem Mitgliedstaat leben, in
dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Bayern, bekommen
jedoch niedrigere Leistungen. Darin sieht die EU-Kommission eine
Diskriminierung von mobilen Beschäftigten und einen Verstoß gegen das
EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die
Kommission hatte bereits ihre Kritik daran zum Ausdruck gebracht. Da
Deutschland die Bedenken noch immer nicht ausreichend ausgeräumt
habe, habe sie nun beschlossen, den Fall an den EuGH zu verweisen,
teilte die Behörde mit. 

Wenn die Bundesrepublik in diesem Streit nicht einlenkt, wird es ein
Verfahren vor dem EuGH geben. Wenn die Kommission Recht bekommt, muss
Deutschland mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Der EuGH hatte im
Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich
gegen EU-Recht verstoße. 

Die EU-Kommission will in einem ähnlichen Fall Italien verklagen.
Dort wurde laut Brüsseler Behörde vor etwa zwei Jahren eine
Familienleistung für unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht seit mindestens zwei
Jahren in Italien wohnten oder deren Kinder in einem anderen Land
lebten, hätten aber keinen Anspruch darauf. Nach Auffassung der
Kommission verstößt auch diese Regelung gegen EU-Recht.