Rat der EU billigt Defizitverfahren gegen Frankreich und andere Länder

26.07.2024 15:07

Der diesjährige Olympia-Gastgeber und sechs weitere EU-Staaten müssen
sich wegen hoher Schulden einer unangenehmen Prozedur stellen. Nach
den Partnern ist nun wieder die EU-Kommission am Zug.

Brüssel (dpa) - Wegen zu hoher Neuverschuldung hat der Rat der
Europäischen Union grünes Licht für Strafverfahren gegen Frankreich,

Italien und fünf weitere Länder gegeben. Das Gremium der Regierungen
der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der
EU-Kommission aus dem vergangenen Monat. Neben Frankreich und Italien
sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen.
Gegen Rumänien ist zudem seit 2020 ein Verfahren anhängig, was ebenso
nach Abstimmung der Länder nun weiterläuft. 

Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung
zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen
in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie
verhängt.

Für die Einleitung der neuen Verfahren war für jedes Land ein eigener
Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung
per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken. In einem nächsten
Schritt wird die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten
Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen, die dann wiederum
vom Rat der EU angenommen werden müssen. Das ist derzeit für das
Jahresende vorgesehen. 

Erstmals neue Verfahren nach Corona-Pause

Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war
wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf
die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet,
muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit
zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert
werden.

Ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden
einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht. Das
Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand
eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht
überschreiten.