EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden
29.07.2024 11:43
Corona war eine Tortur für den Tourismus. Hotelanlagen schlossen,
Reisende sagten ihren Urlaub ab. In bestimmten Fällen macht der EuGH
nun Verbrauchern Hoffnung auf Entschädigung.
Luxemburg (dpa) - Der EuGH stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen
und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres
Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die
Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der
Verbraucher aufgrund «unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände
von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem
Rücktritt insolvent wird».
Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der
Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen
«unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände» von ihrer Reise
zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der
seine Pauschalreise wegen «unvermeidbarer und außergewöhnlicher
Umstände» nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.
Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich -
in beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren
für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der
Reiseveranstalter insolvent. Im österreichischen Fall klagten die
Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des
Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten
zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz
abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zum
aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht.
In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale
Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut
EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass
Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters
geschützt sind.