EU-Kommission untersucht Staatshilfe für Condor
29.07.2024 12:18
Mehr als 300 Millionen Euro Beihilfe bekam die Airline Condor vor
Jahren vom deutschen Staat. Dagegen wehrte sich ein Konkurrent - mit
Erfolg. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde.
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission nimmt eine millionenschwere
deutsche Staatshilfe für die Fluggesellschaft Condor unter die Lupe.
Nachdem das Gericht der Europäischen Union vor rund zweieinhalb
Monaten die Genehmigung der Hilfen für nichtig erklärt hat, prüft die
Kommission nun noch mal eingehend, ob die staatliche Unterstützung im
Einklang mit EU-Recht ist. Die Behörde betont, dass die Einleitung
der Untersuchung nicht bedeutet, dass die Hilfen tatsächlich gegen
EU-Regeln verstoßen haben. Deutschland und andere Beteiligte in dem
Verfahren haben nun die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu untermauern,
bevor die Kommission eine weitere Entscheidung trifft.
Im Mai hatte das Gericht der EU hat die Genehmigung für nichtig
erklärt und geurteilt, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft,
ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am
künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde. Der deutsche Staat
hatte die Airline 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet,
nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite
gerutscht war.
Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland
die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90
und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019
gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren.
Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet,
dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen,
hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische
Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.