Medikamenten-Sicherheitstests mit Kaninchen enden
14.08.2024 13:40
Mehr Schutz von Versuchstieren in der EU: Kaninchen dürfen bald so
gut wie nicht mehr für Tests zu Fieber erzeugenden Mitteln
herangezogen werden. Alternativen funktionieren ohne Tiere.
Langen/Straßburg (dpa) - Bestimmte Sicherheitstests für Medikamente
dürfen künftig nicht mehr an Kaninchen durchgeführt werden, sondern
geschehen durch tierversuchsfreie Alternativen. Die Kaninchen-Tests
zum Nachweis fieberauslösender Substanzen würden zum 1. Juli 2025 aus
den europäischen Vorschriften zur Arzneimittelprüfung weitgehend
gestrichen, erklärte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
Es handelt sich dabei um die sogenannten Kaninchen-Pyrogentests.
Pyrogene sind Fieber erzeugende Faktoren - vor allem Bakterien, aber
auch Viren, Parasiten oder etwa Chemikalien. Weil solches Fieber
unter Umständen lebensbedrohlich sein kann, sind Tests auf Pyrogene
im Europäischen Arzneibuch vorgeschrieben. Traditionell wird den
Kaninchen die zu untersuchende Substanz in Blutgefäße gespritzt, um
zu beobachten, ob sie daraufhin eine höhere Körpertemperatur
bekommen. So konnten Verunreinigungen in Arzneimitteln frühzeitig
nachgewiesen werden.
Noch vor einigen Jahren wurden EU-weit Zehntausende Test pro Jahr an
Kaninchen durchgeführt. Da es zunehmend andere Testverfahren gab,
ging die Zahl der Versuchskaninchen für diese Tests zurück. «Rein
faktisch war der Kaninchen-Pyrogentest schon länger nahezu
abgeschafft», erklärte das PEI für Deutschland. Doch an anderer
Stelle werden Kaninchen weiterhin als Versuchstiere eingesetzt, zum
Beispiel zur Produktion von Antikörpern oder in der Tumorforschung.
Eine EU-Datenbank erfasste für das Jahr 2022 für Deutschland mehr als
65.000 Tests an Kaninchen.
Als Ersatz für die Kaninchen-Pyrogentests wurde zunächst ein Test
entwickelt, der auf dem Blut von Pfeilschwanzkrebsen beruht. Neuere
Tests hingegen funktionierten ohne Tiere oder Material tierischen
Ursprungs, erklärte das PEI. Bei einem der Tests, dem
Monozyten-Aktivierungstest, wird das zu prüfende Arzneimittel mit
menschlichem Blut gemischt. Der sogenannte rekombinante-Faktor-C-Test
wiederum verwendet ein Enzym, das vom Pfeilschwanzkrebs stammt und
nun im Labor hergestellt wird.
Das Europäische Arzneibuch für die Qualität von Arzneimitteln wird in
Straßburg publiziert. Darin stehen die Regeln zur Qualität, Prüfung,
Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln sowie welche
Stoffe bei der Herstellung eingesetzt werden dürfen. Zuständig ist
die Arzneibuchkommission, in der auch das PEI und das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vertreten sind.