Grenzkontrollen im Westen und Norden laufen an
15.09.2024 17:30
Im Schengen-Raum sind eigentlich nur an den Außengrenzen Kontrollen
vorgesehen. Wer vorübergehend auch an den EU-Binnengrenzen
kontrollieren will, muss das gut begründen.
Berlin (dpa) - Deutschland weitet die bereits laufenden
Grenzkontrollen im Osten und Süden des Landes an diesem Montag auf
alle Landgrenzen aus, auch die im Westen und Norden. Die
Bundespolizei kann dann Reisende also auch bei der Einreise aus
Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark kontrollieren.
Bisher macht sie das nur an den Grenzen zu Polen, Tschechien,
Österreich, der Schweiz und Frankreich. Pendler müssten aber nicht
mit größeren Verkehrsstörungen rechnen, hat Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) versprochen, die die Ausweitung der Kontrollen
angeordnet hat.
Rechtlich möglich sind die Kontrollen ab Montag 0.00 Uhr. Wann genau
die ersten Polizisten ihre Arbeit an der jeweiligen Grenze aufnehmen,
wird aber von der örtlichen Bundespolizeidirektion entschieden.
Faeser hatte die Kontrollen am vergangenen Montag wie vorgeschrieben
bei der EU-Kommission angemeldet und mit einer großen Belastung
Deutschlands durch irreguläre Migration begründet. Sie sind erst
einmal für sechs Monate geplant. Allerdings hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass solche Kontrollen, wenn sie einmal
begonnen wurden, in der Regel so schnell nicht mehr enden. An den
Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz kontrolliert die
Bundespolizei seit Mitte Oktober. An der Grenze zu Österreich stehen
die Polizistinnen und Polizisten bereits seit dem Herbst 2015.
Nach dem Schengener Abkommen ist das grundsätzlich eigentlich nicht
vorgesehen. Aber auch mehrere andere Schengen-Staaten kontrollieren
an ihren Landgrenzen und begründen dies teils mit der Begrenzung
irregulärer Migration, teils mit der Bedrohung durch islamistischen
Terrorismus beziehungsweise mit Risiken im Kontext des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Stationäre Grenzkontrollen ermöglichen sogenannte Zurückweisungen.
Das ist weniger aufwendig, als dafür zu sorgen, dass jemand, der
bereits unerlaubt eingereist ist, Deutschland wieder verlässt. Laut
Bundesinnenministerium gab es seit Oktober 2023 mehr als 30.000
Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Zurückgewiesen werden
derzeit Ausländer, die kein Asylgesuch vorbringen, und solche, die
mit einer Einreisesperre belegt sind. Eine Forderung der
Unionsfraktion nach umfassenderen Zurückweisungen hatte die
Ampel-Koalition wegen europarechtlicher Bedenken abgelehnt.