FIFA erleidet Niederlage vor EuGH bei Transferregeln
04.10.2024 12:38
Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige
Transfervorschriften der FIFA gegen «Unionsrecht verstoßen». Das
könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben.
Luxemburg (dpa) - Im Streit um Transferregeln der FIFA für
Fußballspieler hat der Verband vor dem höchsten europäischen Gericht
eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstoßen gegen
EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
entschied. Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und
der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Urteil durch die
Regeln, mit denen sich der EuGH befasste, eingeschränkt. Der Verband
war um eine Stellungnahme angefragt.
Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis
Lassana Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau
verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Streit über
Gehaltszahlungen, der Verein löste den Vertrag auf und bestand auf
eine Kompensationszahlung wegen der gezahlten Ablöse. Diarra wiederum
verlangte für sich eine Entschädigung und verklagte den Verein auf
ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach
einem neuen Verein schwierig gestalte. Laut FIFA-Regeln haften sowohl
der Spieler und der neue Verein für eine fällige Entschädigung,
sollte der Vertrag nicht aus einem triftigen Grund aufgelöst worden
sein.
EuGH: Bestimmungen verstoßen gegen das Unionsrecht
Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de
Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die
FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und
Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Er rügte, dass die
Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für
Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte
den Fall daraufhin dem EuGH vor.
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der FIFA über das Ziel
hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine «mit
erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen
finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken», hieß es in
einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar
dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an
Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen
die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.
Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden
und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht,
hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.