FIFA sieht Transfersystem durch EuGH-Urteil bestätigt

04.10.2024 14:26

Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige
Transfervorschriften der FIFA gegen «Unionsrecht verstoßen». So
reagiert der Fußball-Weltverband.

Luxemburg (dpa) - Der Fußball-Weltverband FIFA sieht in dem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs im Streit um Transferregeln keine
weitreichenderen Folgen. «Die FIFA ist davon überzeugt, dass die
Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch
das heutige Urteil erneut bestätigt worden ist», teilte der
Weltverband mit. Es würden lediglich zwei Absätze von zwei Artikeln
des FIFA-Reglements infrage gestellt. Das Urteil würde jetzt zunächst
analysiert werden.

Der EuGH in Luxemburg hatte zuvor im Fall des französischen
Fußballers Lassana Diarra geurteilt, dass «einige FIFA-Bestimmungen
über internationale Transfers von Berufsfußballspielern» gegen
Unionsrecht verstoßen. Konkret geht es um den Fall, wenn es zu einer
vorzeitigen Vertragsauflösung kommt und der Spieler dafür von seinem
Verein mit einer Strafe belegt wird. Laut FIFA-Regularien haftet dann
auch der Verein, der den Spieler neu unter Vertrag nehmen würde.

Diarra, dessen Wechsel vom russischen Verein Lokomotive Moskau zum
belgischen Club Sporting Charleroi nicht zustande gekommen war, hatte
die FIFA und den belgischen Verband auf Schadenersatz und
Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro verklagt. Er rügte,
dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für
Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte
den Fall daraufhin dem EuGH vor. Die Richter entschieden nun, dass
die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschießen.

Die Anwälte von Diarra betrachten das Urteil laut einer
Pressemitteilung als großen Sieg, der alle Fußballer betreffen würde.

Die Spielergewerkschaft Fifpro, die ebenfalls für Diarra eintrat,
teilte mit, der EuGH habe ein «wichtiges Urteil zur Regulierung des
Arbeitsmarktes im Fußball gefällt, das die Landschaft des
Profifußballs verändern wird».

Die Deutsche Fußball Liga teilte mit, die «angegriffenen
FIFA-Regularien, die als nicht europarechtskonform angesehen werden,
betreffen unmittelbar nur internationale Transfers». Nach deutschem
Arbeitsrecht könnten befristete Arbeitsverträge grundsätzlich nur aus

wichtigem Grund gekündigt werden. «Dadurch existieren weiterhin
effektive Mittel zur Verhinderung von einseitigen Vertragsauflösungen
ohne triftige Gründe», schrieb die DFL. Die FIFA sei «nun angehalten,

auf Grundlage der Urteilsbegründung und in Konsultation mit Ligen und
Spielergewerkschaften Änderungen an den internationalen
Transferregularien zu erarbeiten».