Nach EuGH-Urteil: Thyssenkrupp hält an Stahl-Plänen fest
04.10.2024 13:00
Vor sechs Jahren wollten Thyssenkrupp und Tata Steel ihre
Stahlgeschäfte in Europa zusammenlegen. Die Kommission sah den
Wettbewerb gefährdet und sagte Nein. Nun entschied der EuGH darüber.
Essen/Luxemburg (dpa) - Der Industriekonzern Thyssenkrupp hat seine
Absicht bekräftigt, seine Stahlsparte eigenständig aufzustellen.
Anlass für die Stellungnahme war ein zuvor veröffentlichtes Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Es bestätigt ein
Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für eine Fusion der
Thyssenkrupp-Stahlsparte mit dem europäischen Stahlgeschäft des
indischen Unternehmens Tata Steel.
Aktuell befindet sich die Stahlsparte von Thyssenkrupp in einer
Neuaufstellung. Das Unternehmen verwies auf die im Juli erfolgte
Übernahme von 20 Prozent des Stahlgeschäfts durch das
Energieunternehmen EP Corporate Group (EPCG). «Darüber hinaus sind
Thyssenkrupp und EPCG in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30
Prozent der Anteile am Stahlgeschäft mit dem Ziel, ein
gleichberechtigtes 50/50-Joint Venture zu bilden», hieß es.
Fusion mit Tata Steel aus Wettbewerbsgründen abgelehnt
Die Fusion mit Tata Steel hatte die EU-Kommission vor fünf Jahren aus
Wettbewerbsgründen abgelehnt. Man untersage den Zusammenschluss, «um
ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern
abzuwenden», hieß es damals in Brüssel. Durch den Zusammenschluss
wäre zu der Zeit Europas zweitgrößter Stahlkonzern mit rund 48.000
Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den
Niederlanden entstanden.
Thyssenkrupp wollte damit die Abhängigkeit vom schwankenden
Stahlgeschäft verringern, das damals wie heute unter Überkapazitäten
und einem Wettbewerbsdruck aus Asien leidet. Das Unternehmen hatte
beim Gericht der EU gegen die Kommissionsentscheidung geklagt. Das
Gericht wies die Klage im Juni 2022 ab. Das dagegen eingelegte
Rechtsmittel wurde nun «in vollem Umfang» zurückgewiesen, so der
EuGH.
Man habe die Zurückweisung des Rechtsmittels «zur Kenntnis genommen»,
erklärte Thyssenkrupp. «Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das
Gericht die von uns vorgebrachten Klagegründe nicht hinreichend
berücksichtigt hat», hieß es weiter. Angesichts der schwierigen Lage
in der europäischen Stahlindustrie halte man die von der Europäischen
Kommission angesetzten Maßstäbe zur Beurteilung von
Wettbewerbsbeeinträchtigungen für nicht angemessen.