Le Pen verteidigt sich in Scheinbeschäftigungs-Prozess
14.10.2024 16:34
Die Rechte Marine Le Pen steht wegen des Verdachts der Veruntreuung
öffentlicher Gelder vor Gericht. In einer Anhörung zeigt sie sich
erst ruhig - dann braust sie auf.
Paris (dpa) - In der Affäre um die mögliche Scheinbeschäftigung von
Mitarbeitern im Europaparlament hat Frankreichs Rechtsnationale
Marine Le Pen sich vehement verteidigt. «Ich habe nicht das Gefühl,
die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit
begangen zu haben», sagte sie am ersten Tag einer Anhörung vor einem
Pariser Gericht mit Blick darauf, Assistenten mit anderen
EU-Abgeordneten ihrer Partei geteilt zu haben. Le Pen wird
Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen, was sie stets
zurückwies.
In der Affäre, die sie und ihre Partei seit Jahren belastet, geht es
um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren
französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens
Partei Gelder für parlamentarische Assistenten bekam, die aber
zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten.
Le Pen wird aufbrausend
Bei ihrer Anhörung pochte die ehemalige Chefin des Rassemblement
National darauf, dass die Arbeit der Parlamentsassistenten nicht
genau festgeschrieben sei. «Der Abgeordnete definiert die Art der
Arbeit des Assistenten», sagte Le Pen. Sie fügte hinzu: «Die Arbeit
eines Abgeordneten geht zugunsten seiner Partei.» Ein Assistent
arbeite für seinen Abgeordneten und könne auch zugunsten der Partei
arbeiten.
Während Le Pen zu Beginn der Anhörung zurückhaltend und ruhig
auftrat, wirkte sie im Verlauf ihrer Ausführungen aufgebrachter.
Einige mit Klebezetteln versehene Papierblätter fielen der führenden
französischen Rechtsnationalen vom Redepult auf den Boden.
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten
sich gegen die Partei Rassemblement National (früher: Front
National), damalige Abgeordnete und Assistenten. Das Verfahren wird
gegen mehr als 20 Angeklagten geführt. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre
Haft und Geldbußen. Auch Verbote, öffentliche Ämter auszuüben,
könnten bei einer Verurteilung ausgesprochen werden.