Deutschland wegen Abschiebung nach Griechenland verurteilt
15.10.2024 13:39
Immer wieder wird Griechenland für seinen Umgang mit Flüchtlingen
kritisiert. Nun spricht der Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil
- und nimmt auch Berlin ins Visier.
Straßburg (dpa) - Im Zusammenhang mit einer Abschiebung nach
Griechenland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) Deutschland verurteilt. Die deutschen Behörden hätten
sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung
nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner
Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter in Straßburg.
Deutschland muss nun 8000 Euro Schadenersatz zahlen. Auch
Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt. Athen habe hier
gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung aus der Europäischen
Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es.
Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach
Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am
Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund eines Abkommens
wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht
geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er
dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert.
Deutschland habe damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen,
urteilte das Gericht. Denn die Behörden hätten sich vergewissern
müssen, dass der Mann in Griechenland nicht unter Bedingungen
festgehalten werde, die gegen das Verbot der unmenschlichen
Behandlung verstießen.
Der Europarat, zu dem der EGMR gehört, hatte Griechenland in den
vergangenen Jahren immer wieder für seinen Umgang mit Migranten
kritisiert. Das Land müsse die Bedingungen in den
Flüchtlingsunterkünften deutlich verbessern, hieß es zuletzt im Juli
in einem Bericht des Anti-Folter-Komitees. Europarat und EGMR sind
von der EU unabhängig und setzen sich für die Wahrung der
Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten ein.