Niederlage für Bayern im Prozess um Schloss Neuschwanstein

16.10.2024 11:37

Immer wieder wird um die Markenrechte am weltberühmten Märchenschloss
gezankt. Nun wurde ein deutliches Urteil gesprochen.

Luxemburg (dpa) - Im Markenstreit um das Schloss Neuschwanstein hat
der Freistaat Bayern eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die
Richter in Luxemburg wiesen die bayerische Klage gegen eine
Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum
(EUIPO) ab. 

Die Behörde hatte 2019 die Unionsmarke «Neuschwanstein» zugunsten des

deutschen Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise eingetragen.
Diese Registrierung galt unter anderem für Schmuck, Souvenirartikel,
Haushaltswaren und Kleidung.

Der Freistaat wollte diese Marke daraufhin beim EUIPO für nichtig
erklären lassen: Man habe ältere Rechte nach deutschen Gesetzen,
nämlich an der Geschäftsbezeichnung «Neuschwanstein» etwa für den

Betrieb von Museen und den Verkauf von Waren in Museumsshops. Das Amt
wies den Antrag jedoch ab. Bayern habe nicht nachgewiesen, dass es
die Marke auch außerhalb vom örtlichen Geschäftsverkehr nutze. 

Dem folgten die Richter nun größtenteils. Gegen das Urteil kann noch
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. 

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit
Jahren. 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon
einmal über die Marke Neuschwanstein. Damals gewann der Freistaat und
durfte damit weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie
Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.