Herrmann warnt vor fatalen Folgen für EU-Migrationspolitik
16.10.2024 16:06
Innenminister Herrmann hadert mit dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die deutsche Abschiebepraxis.
Er fürchtet grundlegende Probleme.
München (dpa/lby) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fürchtet
nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
fatale Folgen für die deutsche Abschiebepraxis. «Dieses Urteil ist
absurd. Dass jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat die Menschenrechtslage
in anderen Mitgliedsstaaten prüfen muss, ist doch völlig
unrealistisch», sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur
in München. Es sei allein Sache der EU, sowohl bei einem
Beitrittsgesuch zur Union als auch danach sicherzustellen, dass in
allen Mitgliedsstaaten die Menschenrechte gewahrt würden.
Das Gericht in Straßburg hatte Deutschland am Dienstag im
Zusammenhang mit einer Abschiebung verurteilt. Die deutschen Behörden
hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner
Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte
und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter.
Herrmann: Nach Urteil drohen fatale Folgen
Laut Herrmann wäre eine entsprechende Rechtsauffassung für den Kampf
gegen die irreguläre Migration «fatal». «Darüber hinaus ist das a
uch
nicht Sinn und Zweck eines Staatenverbunds», sagte er.
«Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, dass
es hier innerhalb der Union Missstände gibt, dann muss die EU dagegen
angehen», betonte Herrmann. Griechenland sei ja auch aufgrund der
unmenschlichen Behandlung des betroffenen Flüchtlings zu einer
Strafzahlung verurteilt worden. «Es kann aber nicht sein, dass
EU-Mitgliedsstaaten nun jede einzelne Abschiebung auf den Prüfstand
stellen, um eine menschenwürdige Behandlung auch außerhalb der
eigenen Zuständigkeit sicherzustellen.»
Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach
Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am
Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund eines Abkommens
wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht
geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er
dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert.