Sony verliert vor EuGH im Streit um Schummel-Software
17.10.2024 12:01
Superkräfte, Turbo-Antrieb oder ein längeres Leben: Mit
Cheat-Programmen können Computerspieler Beschränkungen umgehen. Der
EuGH hat nun einen jahrelangen Streit entschieden.
Luxemburg (dpa) - Im Streit um Schummel-Software für Spielkonsolen
kassiert der Playstation-Hersteller Sony eine Niederlage vor Europas
höchstem Gericht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in
Luxemburg, dass sogenannte Cheat-Software nicht grundsätzlich gegen
Urheberrecht verstoße, solange sie lediglich vorübergehend Daten im
Arbeitsspeicher einer Konsole verändere.
Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit vor
deutschen Gerichten. Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für
eine inzwischen nicht mehr produzierte mobile Spielkonsole
(Playstation Portable).
Dank der zusätzlichen Funktionen durch Cheat-Software war es Spielern
hier zum Beispiel möglich, den «Turbo» unbeschränkt zu nutzen oder
von Anfang an Fahrer auszuwählen, die eigentlich erst ab einem
höheren Punktestand zur Verfügung stehen sollten. Der
Playstation-Hersteller Sony forderte deswegen von den Entwicklern und
Verkäufern der Cheat-Software Schadenersatz wegen einer Verletzung
von Urheberrechten.
Richter in Luxemburg folgen deutschen Gerichten
Rechtlich ging es unter anderem um die Frage, ob das Spiel
«umgearbeitet» wurde - das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten.
Das Hamburger Oberlandesgericht hatte die Sony-Klage abgewiesen, der
deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem EuGH vor. Die
Richter in Luxemburg folgten den deutschen Gerichten weitgehend und
machten Sony nun einen Strich durch die Rechnung: Solange die
veränderten Daten nicht darauf abzielen, das Programm zu kopieren,
ist das Urheberrecht hier nicht verletzt.
Über den konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden und dabei die
Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.