Neuer Zugriff auf elektronische Beweismittel im EU-Ausland

28.10.2024 16:08

Strafverfolgungsbehörden sollen IP-Adressen, Chats oder andere Daten
von einem Diensteanbieter in einem anderen EU-Land künftig direkt
anfordern können. Doch was, wenn da gar nichts gespeichert ist?

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen
Vorschlag vorgelegt, wie Deutschland eine EU-Richtlinie zur
grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer
Beweismittel durch Diensteanbieter umsetzen könnte. Ebenfalls
veröffentlicht hat sein Ministerium einen Verordnungsentwurf dazu,
auf welchem Weg und in welchem Format elektronische Akten von
deutschen Behörden an die Gerichte übermittelt werden müssen.

Die EU-Richtlinie ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden der
Mitgliedstaaten einen direkten Zugriff auf Daten, die etwa bei
Telekommunikationsanbietern, Messengerdiensten, Plattformbetreibern
oder Betreibern von Gaming-Plattformen in anderen Staaten der
Europäischen Union anfallen. 

Hohe Hürde für Herausgabe der Inhalte

Dabei geht es um die Identität der Nutzer, sogenannte Verkehrsdaten,
aber teilweise auch um den Inhalt - etwa von Chats. Der Entwurf, den
das Bundesjustizministerium dazu zur Stellungnahme an Länder und
Verbände verschickt hat, sieht allerdings vor allem für die
Herausgabe der Inhalte sehr hohe Hürden vor. Zudem ist hier eine
Unterrichtung einer Behörde im Zielstaat vorgeschrieben. 

Außerdem gibt es in Deutschland für Provider keine Verpflichtung zur
anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Verkehrsdaten, sodass
manche Daten im konkreten Fall womöglich gar nicht vorhanden sind.

Koordinierung von Straftaten über Messengerdienste

Elektronische Medien wie etwa Messengerdienste spielten eine immer
größere Rolle bei der Anbahnung und Koordinierung von Straftaten,
sagt Buschmann. Deshalb sei es gut, den bislang oft noch
schwerfälligen Prozess der grenzüberschreitenden Sicherung und
Herausgabe elektronischer Beweismittel EU-weit zu vereinfachen. So
könne verhindert werden, dass relevante Daten gelöscht würden. Ihm
sei aber wichtig gewesen, «die europäischen Vorgaben so
grundrechtsschonend wie möglich in das deutsche Recht einzupassen»,
betont der FDP-Politiker. Besonders geschützt werden sollen unter
anderem Daten sogenannter Berufsgeheimnisträger, dazu zählen unter
anderem Rechtsanwälte und Ärzte.

Der Entwurf für das sogenannte E-Evidence-Gesetz konkretisiert
überdies die Pflicht der Diensteanbieter, Niederlassungen zu benennen
beziehungsweise Vertreter zu bestellen.

Der Entwurf für die neue Behördenübermittlungsverordnung verlangt,
dass elektronische Dokumente einer Akte grundsätzlich auf dem
sicheren Übermittlungsweg vom besonderen elektronischen
Behördenpostfach an die elektronische Poststelle des Gerichts im
.pdf-Format übermittelt werden müssen.