Meta: Weniger personalisierte Werbung auf Facebook und Insta

12.11.2024 17:42

Nutzerinnen und Nutzer von Instagram und Facebook können sich künftig
für weniger personalisierte Werbung entscheiden. Die Sache hat aber
einen Haken.

Brüssel (dpa) - Die Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Netzwerke
Facebook und Instagram bekommen künftig die Möglichkeit für weniger
personalisierte Werbung. Für Werbeanzeigen soll dann unter anderem
nur eine geringe Menge von Daten wie etwa Alter, Standort und
Geschlecht genutzt werden, teilt der Mutterkonzern Meta mit. 

Wer sich für die Option mit weniger personalisierter Werbung
entscheidet, bekommt dann aber auch Anzeigen ausgespielt, die einige
Sekunden laufen und nicht übersprungen werden können. Bislang werden
für personalisierte Werbung laut Meta deutlich mehr Daten genutzt. 

Zuvor hatte die EU-Kommission kritisiert, dass sich Nutzer von
Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine
werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit
personalisierter Werbung entscheiden müssen.

Werbefreie Nutzung wird günstiger 

Zudem soll der Preis für werbefreie Nutzung der Plattformen um 40
Prozent gesenkt werden. Sie kostet damit künftig 5,99 Euro in der
Browserversion und 7,99 Euro als App. Auch Menschen, die einen oder
beide Dienste kostenlos nutzen, sollen mehr Optionen erhalten. Meta
verteidigte die Wahl zwischen kostenpflichtigem Abo und
personalisierter Werbung als bewährtes Geschäftsmodell und rechtlich
zulässig.

Neue EU-Gesetzgebung

Derzeit laufen gegen Meta und andere Digitalkonzerne Untersuchungen
wegen eines neuen EU-Gesetzes. Das sogenannte Gesetz über digitale
Märkte (Digital Markets Act) reguliert große Plattformbetreiber
strenger, damit sie ihre Marktposition nicht zu sehr ausnutzen
können. Unter anderem wegen dieses Gesetzes hatte Meta die
Abo-Modelle für eine werbefreie Nutzung von Facebook und Instagram
eingeführt. 

Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis
zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei
Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.