Lesbisches Paar verliert gegen Deutschland vor Gerichtshof
12.11.2024 18:00
Kann ein Kind zwei Mütter haben? Der Gerichtshof für Menschenrechte
lehnt eine solche Eintragung ab - in die Sache könnte aber trotzdem
bald Bewegung kommen.
Straßburg (dpa) - Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht die Rechte lesbischer
Eltern verletzt. Das Privat- und Familienleben des Paares sei nicht
wesentlich beeinträchtigt, weil eine der Mütter das Kind adoptieren
müsse, entschieden die Richter in Straßburg. Das Paar habe dadurch
keine besonderen Schwierigkeiten in ihrem Alltag vorweisen können.
Geklagt hatten zwei Frauen, die seit 2010 in einer eingetragenen
Partnerschaft lebten. 2013 brachte eine von ihnen einen Sohn zur
Welt. Benutzt wurde dafür eine Eizelle der Partnerin und eine anonyme
Samenspende. In der Geburtsurkunde wurde allerdings nur eine der
Frauen - jene, die das Kind zur Welt gebracht hatte - als Mutter
aufgeführt. Die andere musste den Sohn adoptieren, um als Elternteil
anerkannt zu werden.
Das Paar wehrte sich dagegen vor einem deutschen Gericht, allerdings
erfolglos. Daher zogen sie bis nach Straßburg. Sie machten geltend,
dass sie diskriminiert würden, weil nicht beide automatisch als
Mütter eingetragen worden seien.
Ein ähnlicher Fall zur sogenannten Stiefkindadoption ist derzeit beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Eine entsprechende
Reform, die eine solche Adoption überflüssig machen würde, war
eigentlich geplant. Ob diese Reform nun noch kommt, ist allerdings
wegen der geplatzten Koalition der Bundesregierung unklar.
Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat.
Die von der EU unabhängigen Organe des Gerichts setzen sich für den
Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.