Anklage fordert zeitweisen Wahlrechtsverlust für Le Pen

13.11.2024 21:27

Wegen möglicher Veruntreuung öffentlicher Gelder steht Marine Le Pen
vor Gericht. In der Affäre fordert die Anklage eine Strafe, die die
nächste Präsidentschaftswahl beeinflussen könnte.

Paris (dpa) - In der Affäre um die mögliche Scheinbeschäftigung von
Mitarbeitern im Europaparlament hat die Staatsanwaltschaft einen
fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts für die Rechtsnationale

Marine Le Pen gefordert. Le Pen könnte bei einer solchen Strafe
zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden. Die Anklage

verlangte, die Strafe vorläufig anzuwenden - also bereits nach dem
Urteilsspruch und nicht erst nach einem möglicherweise langjährigen
Lauf durch die gerichtlichen Instanzen.

Der Zeitung «Le Monde» zufolge warf Le Pen der Anklagebehörde vor,
«die Franzosen ihrer Möglichkeit zu berauben, für wen sie wollen zu
stimmen». Laut dem Sender France Info bezeichnete sie die Forderungen
als extrem übertrieben.

2027 steht in Frankreich die nächste Präsidentschaftswahl an.
Staatschef Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr
kandidieren. Erwartet wird hingegen, dass Frankreichs führende
Rechtsnationale Le Pen, die Macron zweimal in der Stichwahl bezwang,
auch 2027 für ihr Rassemblement National ins Rennen gehen will.
Insgesamt trat Le Pen bereits dreimal bei einer Präsidentschaftswahl
an.

In dem Gerichtsverfahren wird Le Pen Veruntreuung öffentlicher Gelder
vorgeworfen. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von
Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten zwischen
2004 und 2016. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für
parlamentarische Assistenten bekam, die aber zumindest in Teilen für
die Partei gearbeitet hätten. Insgesamt stehen 20 Angeklagte,
darunter damalige Abgeordnete und Assistenten, vor Gericht. Das
Verfahren richtet sich auch gegen die Partei Rassemblement National
(früher: Front National). 

Le Pen wies die Vorwürfe stets zurück. «Ich habe nicht das Gefühl,

die geringste Regelwidrigkeit, die geringste Rechtswidrigkeit
begangen zu haben», sagte sie im Prozess. Die Staatsanwaltschaft
forderte gegen sie auch fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung,
und eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro.