Ungerechte Steuerregel? EU-Kommission verklagt Deutschland
14.11.2024 15:45
Beim Verkauf von Immobilien erhalten deutsche Unternehmen einen
Steueraufschub - ausländische nur unter Umständen. Die EU-Kommission
bittet seit Jahren um Änderungen. Jetzt ist ihre Geduld am Ende.
Brüssel/Luxemburg (dpa) - Die Europäische Kommission verklagt
Deutschland wegen einer mutmaßlich diskriminierenden Steuerregelung
vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es um die
steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von
Immobilien in Deutschland, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.
Derzeit gewährt die Bundesrepublik einen Steueraufschub für Gewinne
aus dem Verkauf von Immobilien, wenn diese wieder in neue
Vermögenswerte investiert werden - jedoch nur, wenn die Immobilie
einer Betriebsstätte in Deutschland zugeordnet werden kann.
EU-Kommission sieht Verletzung des freien Kapitalverkehrs
Bei in Deutschland gegründeten Unternehmen wird angenommen, dass eine
solche Niederlassung existiert, auch wenn sie in Deutschland kein
Gewerbe ausüben. Unternehmen aus anderen europäischen Staaten, die in
Deutschland Immobilien verkaufen, erhalten diesen Steueraufschub
jedoch nur, wenn ihnen auch eine Betriebsstätte in Deutschland
zugeordnet wird.
Die Kommission sieht in dieser Regelung laut Mitteilung einen Verstoß
gegen die EU-Vorschriften zum freien Kapitalverkehr. 2019 seien
deswegen Gespräche mit der Bundesrepublik eingeleitet worden.
Deutschlands Bemühungen um eine Lösung in der Frage seien jedoch
nicht ausreichend.