AfD verhilft CDU-Anträgen in Europaparlament zu Mehrheit
14.11.2024 16:55
Eine CDU-Europaabgeordnete will Änderungen an einem
EU-Waldschutzgesetz. AfD-Politiker unterstützen das. Steht die
sogenannte Brandmauer?
Brüssel (dpa) - Die Stimmen von AfD-Europaabgeordneten haben Anträgen
einer CDU-Europapolitikerin für ein weniger strenges
EU-Waldschutzgesetz eine Mehrheit ermöglicht. Unter anderem wurde der
Vorschlag der CDU-Politikerin Christine Schneider mit 306 Ja- zu 303
Nein-Stimmen angenommen, dass eine Kategorie von sogenannten
Null-Risiko-Ländern eingeführt werden soll. Für diese sollen den
Angaben zufolge deutlich weniger strenge Regeln gelten.
Umweltschützer sehen darin ein großes Schlupfloch, das
umweltschädliche Abholzung ermöglicht. Die Änderungsvorschläge mü
ssen
nun mit den EU-Staaten final ausgehandelt werden.
Fünf Änderungsanträge mit dünner Mehrheit
Ohne die Stimmen von mehreren AfD-Abgeordneten wäre keine
ausreichende Mehrheit für den Vorschlag zu den Null-Risiko-Ländern
zustande gekommen, wie aus dem offiziellen Abstimmungsergebnis des
Europaparlaments hervorgeht. Auch vier weitere von Schneider
eingebrachte Änderungsanträge hätten ohne die AfD-Stimmen keine
ausreichende Mehrheit bekommen.
Schneider betonte auf Nachfrage, dass sie nicht mit
Rechtsaußen-Fraktionen zusammenarbeite. «In der Vergangenheit hatten
wir auch schon solche Situationen, in denen Rechtsaußen die Linken im
Parlament unterstützt haben», so Schneider.
In der Schlussabstimmung über die Änderungsvorhaben, bei der eine
Verschiebung des Gesetzes im Vordergrund stand, gab es eine
deutlichere Mehrheit von 371 Ja-Stimmen gegen 240 Nein-Stimmen bei 30
Enthaltungen, wie aus einer Mitteilung des Parlaments hervorgeht.
Die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus sieht in dem Vorgehen ein
Einreißen der sogenannten Brandmauer gegen Rechtsaußen. Das
Mitte-Rechts-Bündnis EVP «baut aus den Trümmern Brücken zur Rechten
»,
so Paulus.
Waldschutz im Fokus
Nach dem Gesetz dürfen Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und
Palmöl künftig nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn dafür
nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die Abholzung
des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich
reduziert werden.
Konkret sollen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben,
dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet
oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss
mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in
der EU rechnen.