BUND klagt gegen Fangerlaubnis in Nordsee-Schutzgebiet
18.11.2024 11:16
Naturschützer kritisieren schon lange die Fischerei mit
Grundschleppnetzen. Auch in Meeresschutzgebieten ist die Fangmethode
teils erlaubt. Der BUND zieht deshalb in einem Fall vor Gericht.
Bremen/Hamburg (dpa) - Die Naturschutzorganisation BUND geht
gerichtlich gegen die Fischerei mit Grundschleppnetzen im deutschen
Meeresschutzgebiet Doggerbank in der Nordsee vor. Gegen eine
Fangerlaubnis hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) Klage am Verwaltungsgericht in Hamburg eingereicht, wie der
Verband mitteilte. Zuvor hatte die Bundesregierung nach Angaben des
BUND einen Widerspruch gegen die Grundschleppnetzfischerei in dem
Schutzgebiet zurückgewiesen. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts
bestätigte den Eingang der Klage.
Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter
geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen
oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind.
Meeresschützer kritisieren die Fangmethode, da sie unter anderem den
Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.
«Mit der heutigen Klage wollen wir das europäische Naturschutzrecht
in Deutschland grundlegend stärken», sagte der Vorsitzende des BUND,
Olaf Bandt, in einer Mitteilung. «Solange die zerstörerische
Fischerei mit Grundschleppnetzen in wertvollen Meeresschutzgebieten
wie der Doggerbank erlaubt ist, kann von effektivem Meeresschutz
keine Rede sein.» Bandt verwies darauf, dass andere Umweltverbände in
Spanien und Frankreich bereits ähnliche Verfahren gestartet hätten.
In Spanien und Griechenland sei die Grundschleppnetzfischerei aus
Meeresschutzgebieten bereits komplett verbannt, sagte er.
Doggerbank liegt mitten in der Nordsee
Anders als für andere deutsche Meeresschutzgebiete in der Nordsee,
wie Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff, in denen die Fangmethode
seit vergangenem Jahr ganz oder teilweise untersagt ist, gibt es für
die Doggerbank bislang keine solche Restriktion.
Die Doggerbank ist die größte Sandbank in der Nordsee und reicht auch
in die Staatsgebiete Dänemarks, Großbritanniens und der Niederlande.
Die Sandbank, die dauerhaft von der Nordsee überspült ist, ist ein
Lebensraum unter anderem für Seehunde und Schweinswale.
Im vergangenen Jahr hatte der BUND ein Rechtsgutachten vorgelegt,
wonach die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Doggerbank nicht
mit den Erhaltungszielen vereinbar sei - auch, da es bislang keine
Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen gab.
Solche Verträglichkeitsprüfungen, wie es sie etwa für große
Bauprojekte gibt, seien Kern des europäischen Naturschutzrechts und
auch auf die Fischerei anzuwenden, so die Naturschützer. Der BUND
misst dem Verfahren um die Doggerbank daher auch eine Bedeutung für
den EU-weiten Meeresnaturschutz zu.