Frostgeschädigte Landwirte können EU-Hilfen beantragen

28.11.2024 16:28

Eine einzige Frostnacht Ende April hat Thüringens Obstbauern und
Winzern die Ernte weitgehend zunichtegemacht. Die EU will helfen.

Erfurt (dpa/th) - Nach Hilfen des Landes können von Spätfrostschäden

im Frühjahr betroffene Thüringer Obst- und Weinbauern nun auch
Unterstützung der Europäischen Union zur Abmilderung der finanziellen
Verluste erhalten. Beihilfeberechtigt sind Betriebe mit steuerlichem
Sitz in Thüringen, die einen frostbedingten Ernteausfall von mehr als
30 Prozent und mindestens 7.500 Euro Schaden nachweisen können, wie
das Infrastrukturministerium mitteilte. 

Bis zu 40 Prozent der entstandenen Ernteausfälle im jeweiligen
Betrieb könnten durch die EU ausgeglichen werden. Anträge auf die
EU-Hilfen seien bis zum 8. Januar 2025 beim Landesamt für
Landwirtschaft und ländlichen Raum zu stellen. Die Hilfsgelder sollen
bis Ende April 2025 ausgezahlt werden.

In der Nacht vom 22. zum 23. April dieses Jahres hatten Nachtfröste
erhebliche Schäden in den Thüringer Obstplantagen und Weinbergen
angerichtet. Die Landesregierung hat betroffenen Betriebe, die wegen
der Frostschäden in Existenznot geraten sind, bereits einen Ausgleich
für einen Teil der Ausfälle gezahlt. Die Zahlungen an 18 Unternehmen
summierten sich nach Ministeriumsangaben auf fast zwei Millionen
Euro. Davon sei etwa ein Viertel der Schadenssumme ausgeglichen
worden.