EU-Staaten treiben Kampf gegen Schleuser voran
13.12.2024 17:14
Einheitliche Regeln bei Menschenschmuggel: Die EU-Länder wollen
Schleppern das Handwerk legen und verständigen sich auf eine
gemeinsame Position. Doch es soll Ausnahmen geben.
Brüssel (dpa) - Die EU-Staaten wollen Menschenschmuggel stärker
bekämpfen. Die Strafen für Schleuserkriminalität sollen innerhalb der
Europäischen Union einheitlich sein, entschieden die EU-Staaten und
einigten sich damit auf eine gemeinsame Verhandlungsposition. Die
Einigung diene als Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen
Parlament. Das Gesetz soll den derzeitigen EU-Rechtsrahmen aus dem
Jahr 2002 ersetzen.
Die geplanten Regeln sehen vor, dass Menschenschmuggel - etwa die
Hilfe bei illegaler Einreise gegen Bezahlung - in allen
Mitgliedstaaten strafbar ist. Die Strafen sollen mindestens drei
Jahre Haft betragen, in besonders schweren Fällen - etwa bei
organisierter Schleusung oder der Anwendung von Gewalt - mindestens
acht Jahre. Wenn durch den Schmuggel der Tod eines Migranten
verursacht wird, soll die Strafe auf mindestens zehn Jahre steigen.
Humanitäre Unterstützung nicht kriminalisieren
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass ein hartes und
entschiedenes Vorgehen gegen gefährliche Schleuserbanden in der
gesamten EU wichtig sei. «Hier geht es um organisierte Kriminalität
und um gefährliche, oftmals bewaffnete Tätergruppen», sagte die
SPD-Politikerin in einer Mitteilung. «Sie nutzen die Not von Menschen
aus, um sie in lebensgefährlichen Booten oder Fahrzeugen in die EU zu
schmuggeln.»
Faeser mahnte aber auch an, dass humanitäre Unterstützung für
Geflüchtete oder die Rettung von Menschen aus Seenot nicht
kriminalisiert werden dürfe. Um das zu gewährleisten, gaben die
EU-Staaten grünes Licht für eine sogenannte humanitäre Klausel. Diese
soll sicherstellen, dass nicht alle Formen der Unterstützung für
Migranten als Menschenschmuggel gelten, insbesondere wenn es um die
Hilfe für enge Familienangehörige oder grundlegende humanitäre Hilfe
geht. Die Klausel geht auf einen ursprünglichen Vorschlag der
EU-Kommission zurück.