Über 15.000 Rückkehrer nach Überstellung ins EU-Ausland
27.12.2024 04:31
In der Europäischen Union gibt es die sogenannten Dublin-Regeln, die
festlegen, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist.
Die Wünsche der Antragsteller sehen oft anders aus.
Berlin (dpa) - In Deutschland haben sich im Herbst mehr als 15.000
Ausländer aufgehalten, die zuvor bereits einmal in einen anderen
EU-Mitgliedstaat überstellt worden waren. Das geht aus einer Antwort
der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor, die
der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Mehr als 4.000 von ihnen
tauchten in den Jahren 2023 und 2024 erneut in Deutschland auf. Bei
den Anderen liegt der Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland den
Angaben zufolge schon länger zurück.
Mehr als 3.300 kehrten nach einer Überstellung an Italien nach
Deutschland zurück. In 2.192 Fällen wurde eine Rückkehr aus Polen
festgestellt.
Nur etwa jeder Dritte ist ausreisepflichtig
Von den insgesamt 15.608 Menschen, die in der Vergangenheit schon
einmal aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gebracht
wurden, waren zum Stichtag 31. Oktober den Angaben zufolge 5.131
Menschen ausreisepflichtig. Die größte Gruppe unter denjenigen, die
nach einer Überstellung zurückkehrten, waren Menschen, die aus der
Russischen Föderation stammen, gefolgt von Afghanen und Irakern.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, verfügten Ende Oktober 1.747
Ausländer, die schon einmal in einen anderen Staat der Europäischen
Union geschickt worden waren, über eine Duldung - etwa wegen eines
Asylfolgeantrags, fehlender Reisedokumente oder aus anderen Gründen.
Es lebten «gerade einmal knapp 6.000 Geflüchtete in Deutschland, die
in ein anderes EU-Land zur Asylprüfung abgeschoben werden sollten»,
sagt die Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke). «Das relativiert die
zum Teil hysterische Asyldebatte der letzten Zeit doch ganz
erheblich.»
In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten zudem mindestens
21.110 Menschen in Deutschland einen Asylantrag, denen in
Griechenland bereits ein Schutzstatus zugesprochen worden war. Das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im vergangenen August
entschieden, eine Rückkehr dorthin sei für Flüchtlinge unzumutbar. Es
sei angesichts der «erheblichen bürokratischen Hürden sowie
mangelnder staatlicher Unterstützung nach wie vor grundsätzlich
anzunehmen, dass Schutzberechtigte in Griechenland mit beachtlicher
Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, eine gesicherte Unterkunft
zu finden und ihren Lebensunterhalt durch eine legale Beschäftigung
oder staatliche Unterstützung zu sichern».