Menschenrechtsgericht verurteilt Griechenland wegen Pushback

07.01.2025 13:23

Die griechischen Behörden greifen an der Grenze zur Türkei gegen
unerwünschte Migration hart durch - zu hart? Die Straßburger Richter
finden nun deutliche Worte in einem außergewöhnlichen Fall.

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat Griechenland wegen der Zurückweisung eines türkischen
Flüchtlings verurteilt. Die Richter in Straßburg entschieden, dass es
zum damaligen Zeitpunkt «Anzeichen für eine systematische Praxis» von

Pushbacks gegeben und Griechenland damit gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Zurückweisungen von
Schutzsuchenden an den Außengrenzen - sogenannte Pushbacks - sind
nach internationalem Recht illegal.

Die Frau wurde 2019 in der Türkei wegen der Mitgliedschaft in der
Gülen-Bewegung zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Die Organisation ist in der Türkei als Terrororganisation eingestuft.
Istanbul macht die Gülen-Bewegung für den gescheiterten Putschversuch
von 2016 verantwortlich. 

Daraufhin wollte die Türkin über den türkisch-griechischen Grenzfluss

Evros nach Griechenland fliehen. Ihren Angaben zufolge wurde sie auf
griechischem Gelände in der Nähe des Flusses aufgegriffen. Ein
Asylantrag wurde nicht geprüft, stattdessen musste sie ihre
persönlichen Gegenstände abgeben, wurde dann von vermummten Gestalten
zuerst in einem Lastwagen und anschließend mit einem Schlauchboot
wieder auf die türkische Seite des Flusses gebracht. Dort wurde sie
inhaftiert.

Der Gerichtshof, der von der EU unabhängig ist, entschied nun, dass
eine unmenschliche Behandlung vorlag; die Behörden hätten sie nicht
zurückschicken dürfen, ohne über einen Asylantrag zu entscheiden oder

die Gefahren in ihrem Heimatland zu überprüfen. Das Land muss der
Türkin nun 20.000 Euro zahlen.