EU-Kommission: Musk darf Meinung äußern - Ermittlungen gegen X laufen
08.01.2025 17:11
Der US-Milliardär Elon Musk sorgte mit Pro-AfD-Posts auf seiner
Plattform für Aufsehen. CDU-Europapolitiker forderten eine Prüfung
wegen möglicher Verstöße gegen EU-Recht - nun gibt es eine Antwort.
Brüssel (dpa) - Posts für die AfD von US-Milliardär Elon Musk auf
seiner Plattform X sind laut der Europäischen Kommission sein gutes
Recht. Jeder habe das Recht seine Meinung zu äußern, heißt es in
einem Schreiben. «Ein Recht, das durch die Charta der Grundrechte
geschützt ist.» Dennoch ermittelt die Kommission gegen X.
Im Dezember hatten CDU-Europaabgeordnete die Kommission aufgefordert,
die Sichtbarkeit von Musks Beiträgen auf X zu untersuchen. Musk
schrieb zuvor an seine über 200 Millionen Follower: «Nur die AfD kann
Deutschland retten.» Das sorgte für Aufsehen im Bundestagswahlkampf.
Zudem berichteten zahlreiche Nutzer, Inhalte von Musk in ihren Feeds
zu sehen, obwohl sie ihm nicht folgten oder aktiv mit seinen
Beiträgen auseinandersetzten.
Verfahren gegen X läuft seit Ende 2023
Das warf die Frage auf, ob diese Praktiken gegen den sogenannten
Digital Services Act (DSA) verstoßen. Tiktok, Facebook, X, Google und
viele andere müssen nach diesem EU-Gesetz schneller und schärfer als
früher gegen illegale Inhalte im Netz vorgehen - sonst drohen ihnen
hohe Strafen.
«Wir sind uns bewusst, dass diese besondere Nutzung der Plattform
Bedenken hervorgerufen hat», antworteten die zuständigen Kommissare
Henna Virkkunen und Michael McGrath nun. Auch in Bezug auf die
Einhaltung des DSA, hieß es weiter.
Schon seit Ende 2023 laufe deswegen ein Verfahren gegen X. Im Juli
2024 legte die Kommission der Plattform vorläufige Feststellungen zu
möglichen DSA-Verstößen vor. «Seitdem hat X das Recht, die Akte
einzusehen und Stellungnahmen abzugeben, die derzeit geprüft werden.»
Die Kommission sei entschlossen, den Fall «zügig und rechtlich
einwandfrei abzuschließen».