Gerichtshof: «Herr» oder «Frau» für Ticketkauf irrelevant
09.01.2025 11:32
Kauft ein «Herr» oder eine «Frau» eine Fahrkarte? Das sollte keine
Rolle spielen, findet der Europäische Gerichtshof - und könnte damit
nun manche Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
Luxemburg (dpa) - Wer ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob
eine Anrede als «Herr» oder «Frau» erfolgen soll. Die
Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den
Erwerb eines Fahrscheins erforderlich ist, entschieden die Richter in
Luxemburg.
Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der
sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, beanstandete, dass die
französische Bahn SNCF verpflichtend die Anrede abfragt. Das verstoße
gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Nur absolut notwendige Daten dürfen erhoben werden
Dieser Argumentation folgte der EuGH nun größtenteils: Nach dem
Grundsatz der Datenminimierung dürfen nur die absolut notwendigen
Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen
werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des
Vertrags.
Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nach Ansicht des EuGH auch für
eine «allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel» entscheiden, und
damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen. Außerdem werde den
Kunden nicht mitgeteilt, warum diese Daten erhoben werden, also
welches Interesse dahintersteckt.
EuGH-Entscheidung auch in Deutschland gültig
Nun muss ein französisches Gericht über den konkreten Fall
entscheiden und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts
berücksichtigen.
Auch in Deutschland muss das EuGH-Urteil befolgt werden. Bei der
Deutschen Bahn kann man im Online-Portal und der App schon jetzt eine
«neutrale Anrede» auswählen.