Prüfer sehen Mängel bei Preisregeln von Kartenzahlungen in EU

09.01.2025 17:00

Bargeldloses Zahlen wird in Europa immer beliebter. Änderungen bei
etwa Kartengebühren kann die Europäische Kommission aber nicht
richtig überwachen, sagt der Rechnungshof.

Luxemburg (dpa) - Verbraucher in der EU könnten einem Bericht des
Europäischen Rechnungshofes zufolge unter in der Staatengemeinschaft
geltenden Regeln zur Festlegung von Preisen bei digitalen Zahlungen
leiden. So gelten in der EU etwa Verbote für Preisaufschläge für
Kartenzahlungen und Überweisungen im Euro-Zahlungsraum und eine
Obergrenze für Gebühren, die bei einer Transaktion über ein
Kartensystem anfallen. Mit diesen sogenannten Preisinterventionen
sollen etwa schädliche Auswirkungen unlauteren Wettbewerbs begrenzt
werden.

Kommission nicht zur Kontrolle verpflichtet

Allerdings sei die Europäische Kommission nicht verpflichtet, diese
Preisinterventionen - insbesondere bei Kartengebühren - regelmäßig zu

überprüfen, kritisieren die EU-Prüfer mit Sitz in Luxemburg. Auch
hätten sie festgestellt, dass nicht klar geregelt sei, ob
Preisinterventionen gerechtfertigt sind oder wie lange sie gelten
sollten. 

«Bei einigen der Interventionen im Bereich Kartenzahlungen konnte die
Europäische Kommission nicht nachweisen, dass die positiven
Auswirkungen für die Verbraucher die negativen eindeutig überwiegen»,

sagte Ildikó Gáll-Pelcz vom Rechnungshof. Schlecht gestaltete
Preisinterventionen führten zu Unwirtschaftlichkeit für
Zahlungsdienstleister, verzerrten Angebot und Nachfrage auf dem Markt
könnten sich im schlimmsten Fall negativ auf Verbraucher und Händler
auswirken.

Milliarden Euro an Kartengebühren

Der Wert digitaler Zahlungen - also etwa das Bezahlen mittels Karte
oder Smartphone - im Einzelhandel in der EU habe sich von 2017 bis
2023 mehr als verdoppelt und 2023 die Marke von einer Billion Euro
überschritten. Für Kartengebühren zahlten Verbraucher laut
Schätzungen der Prüfer im Jahr 2023 zwischen fünf und sechs
Milliarden Euro. 

Zu den Auswirkungen der EU-Politik für den digitalen Zahlungsverkehr
lägen kaum Erkenntnisse vor, da die Kommission kein wirksames
Überwachungssystem eingerichtet habe, mahnten die Prüfer weiter. 

Kommission erkennt aufgeworfene Fragen an

Insgesamt erkenne die Kommission die Bedeutung der von den Prüfern
aufgeworfenen Fragen an, hieß es in einer Reaktion. An einer Vielzahl
der im Bericht genannten Probleme werde bereits gearbeitet, hieß es
weiter. Der Europäische Rechnungshof überprüft in Berichten
regelmäßig die Arbeit von EU-Institutionen, insbesondere der
EU-Kommission. Er kann Institutionen keine verbindlichen Anweisungen
geben, seine Berichte werden aber in Debatten beispielsweise über
Rechtsänderungen berücksichtigt.