EU-Partner nehmen «Dublin»-Rückkehrer nur bedingt auf

13.01.2025 12:41

Eigentlich hat das europäische Asylsystem klare Regeln. Doch einige
Partner lassen Deutschland bei der Rücknahme von Flüchtlingen sitzen.

Nürnberg (dpa) - Mehrere EU-Partnerstaaten lassen Deutschland bei der
Rücknahme von Flüchtlingen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren
hängen. So habe Italien etwa im Jahr 2024 nur drei Asylbewerber
zurückgenommen, obwohl das Land auf der Grundlage der
Dublin-Bestimmungen der Rücknahme von mehr als 10.000 Menschen
zugestimmt hat, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) in Nürnberg mitteilte. Zuerst hatte die «Bild» berichtet. 

Nach Griechenland wurden den Zahlen zufolge im vergangenen Jahr
lediglich 22 Menschen überstellt. Auch Kroatien und Bulgarien haben
nur einen Bruchteil der Menschen aufgenommen, die sie nach den
Dublin-Regeln hätten zurücknehmen müssen. 

Gemeinsames Asylsystem

Das Dublin-Verfahren ist ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen
Asylsystems. Eine der Regelungen besagt, dass in vielen Fällen der
Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der
Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Reisen die Flüchtlinge
weiter in andere EU-Staaten und stellen dort erst den Asylantrag -
was häufig in Deutschland passiert - muss das Ersteinreiseland die
Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen. 

Diese Regelungen werden aber in der Praxis häufig umgangen. So
stimmen Länder wie Italien der Rücknahme entsprechend der Regelung
zwar häufig zu, stellen dann aber für die tatsächliche Rückkehr in

der Praxis kaum einhaltbare Bedingungen - etwa bezüglich der
Rückkehrzeiten oder bestimmter Flughäfen. 

Andere Länder wie Griechenland lehnen die Rücknahme schon im
Verfahren häufig ab. So wurden von Griechenland im vergangenen Jahr
laut Bamf von 15.453 Ersuchen Deutschlands 14.930 abgelehnt. Italien
dagegen stimmte in 10.402 Fällen der Rücknahme zu, nahm aber
tatsächlich kaum jemanden auf. 

Probleme auch im Inland

Allerdings sind die tatsächlichen Rücknahmezahlen auch bei allen
anderen Ländern deutlich kleiner als die Zahl der Zustimmungen - was
darauf hindeutet, dass ein Teil der Probleme auch in Deutschland
liegt. So scheitern die Ausländerbehörden etwa häufiger dabei, die
zur Ausreise anstehenden Personen in ihren Unterkünften anzutreffen -
diese verpassen dann ihre Flüge. Häufig verstreicht nach Angaben von
Kommunalpolitikern auch die Sechs-Monats-Frist, innerhalb der die
Dublin-Bestimmungen greifen.