EU-Kommission sieht von Defizitverfahren gegen Österreich ab
17.01.2025 13:48
Erfolg für die Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ: Die
EU-Kommission in Brüssel gibt grünes Licht für den aus Wien
vorgelegten Vorschlag zur Konsolidierung des Haushalts. Wie geht es
weiter?
Brüssel (dpa) - Nach Prüfung von aus Wien neu vorgelegten Plänen zur
Reduzierung der Neuverschuldung leitet die Europäische Kommission
kein Strafverfahren gegen Österreich ein. Die Brüsseler Behörde sei
der Ansicht, dass mit dem geplanten Maßnahmenpaket das Defizit 2025
unter die vorgeschriebene Grenze von drei Prozent des
Bruttoinlandsprodukts sinken könnte, schrieb der zuständige
EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einem Brief an Österreichs
Finanzminister Gunter Mayr. «Auf dieser Grundlage wird die Kommission
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Vorschlag zur Einleitung eines
Defizitverfahrens gegen Österreich vorlegen.»
Zuvor hatte Defizitverfahren gedroht
Ende November hatte die Kommission nach Überprüfung der
Haushaltspläne der Mitgliedsstaaten geschätzt, dass Österreich das
Defizitkriterium der EU-Schuldenregeln nicht einhalten werde. Weil in
den nächsten Jahren ohne nötige Reformen kein Sinken zu erwarten sei,
hatte sie erwogen, dem Rat das Feststellen eines übermäßigen Defizits
vorzuschlagen. Darauf folgen kann ein sogenanntes Defizitverfahren,
das Staaten zu solider Haushaltsführung bringen soll.
Am Montag hatten sich die rechte FPÖ und die konservative ÖVP, die
derzeit über eine Koalition verhandeln, zunächst für 2025 auf einen
Kurs zur Konsolidierung des Budgets geeinigt und ihn in Brüssel
eingereicht. Dieser Kurs setzt aktuell auf Sparmaßnahmen und kaum auf
strukturelle Einschnitte wie zum Beispiel bei den Renten. Im Frühjahr
wolle die Kommission die österreichische Haushaltslage neu bewerten,
hieß es nun.
Verfahren sollen für Stabilität in Eurozone sorgen
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen
einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor
allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Theoretisch sind
bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. I
n
der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
Das EU-Regelwerk für Staatsschulden und Defizite, das auch
Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt wird, schreibt vor, dass der
Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der
Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das
gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch
Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des
öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) gehalten werden.