EU-Prüfer fordern mehr Verbraucherschutz bei Online-Shopping
20.01.2025 17:00
Diskriminierung beim Online-Shopping ist in der EU verboten. Der
Europäische Rechnungshof will, dass die Regeln schärfer durchgesetzt
werden und sieht auch anderswo Verbesserungsbedarf.
Luxemburg (dpa) - Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollten
nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs besser gegen
Diskriminierung beim Online-Shopping geschützt werden. Die Prüfer
empfehlen, die geltenden Durchsetzungsregeln gegen sogenanntes
Geoblocking zu verschärfen und einheitlich zu gestalten, heißt es in
einer Pressemitteilung des Rechnungshofs. Außerdem sollten Kunden
besser über mögliche Hilfe und Schutz informiert werden.
Was ist Geoblocking?
Beim Geoblocking wird beispielsweise der Zugang zu Online-Angeboten -
je nachdem aus welchem EU-Land man darauf zugreift - eingeschränkt
oder ganz gesperrt. Das kann bedeuten, dass Verbraucher bestimmte
Produkte aus dem Ausland nicht bestellen können oder ihnen andere
Preise angezeigt werden.
Zum Schutz der Verbraucher gibt es deswegen EU-Vorschriften, die
diese Art von Diskriminierung verbieten. Geoblocking ist nur
ausnahmsweise erlaubt, etwa wenn unterschiedliche Gesetze gelten, wie
bei Altersgrenzen für den Kauf von Alkohol.
Flickenteppich bei Zuständigkeiten und Bußgeldern
Wenn sich Händler nicht an das Geoblocking-Verbot halten, sei nicht
klar, welcher Mitgliedstaat - also ob das Land des Kunden oder das
des Anbieters - Bußgelder verhängen solle. Es gebe auch große
Unterschiede bei der Höhe der Bußgelder: Die Mindeststrafen reichten
«von 26 Euro bis 900.000 Euro und die Höchstgeldbußen von 1.448 Euro
bis 5 Millionen Euro», heißt es im Bericht der Prüfer.