Rumänischer Rechtsextremist scheitert vor Menschenrechtshof

21.01.2025 16:21

Überraschend gewinnt Calin Georgescu im November die erste Runde der
Präsidentenwahl in Rumänien. Dann wird diese annulliert. Georgescu
wehrt sich in Straßburg - wo nun eine klare Entscheidung fällt.

Straßburg (dpa) - Nach der Annullierung der ersten Runde der
Präsidentenwahl in Rumänien ist der Rechtsextremist Calin Georgescu
mit einem Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Georgescu wollte mit einem
sogenannten Antrag auf vorläufige Maßnahmen erreichen, dass das
Gericht die rumänische Regierung unter anderem verpflichtet,
Georgescus Ergebnis im ersten Wahlgang anzuerkennen und einen
weiteren Wahlgang zu organisieren. Die Richter in Straßburg lehnten
dies jedoch einstimmig ab: Solche Maßnahmen seien nur dann anwendbar,
wenn ein nicht wieder gut zu machender Schaden für die Menschenrechte
drohe. Dies sei hier nicht der Fall. 

Ob Georgescu durch die Annullierung der Wahl in seinen
Menschenrechten verletzt wurde, wird der Gerichtshof erst in einem
späteren Schritt entscheiden. 

Bei dem Wahlgang am 24. November hatte der rechtsextreme und
russlandfreundliche Politiker völlig überraschend den ersten Platz
errungen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte das Ergebnis
aber für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, weil der
gesamte Wahlprozess irregulär verlaufen sei. 

Wahlen sollen manipuliert gewesen sein

Das rumänische Verfassungsgericht hatte unter anderem argumentiert,
bei der Wahl seien die Wähler durch gesetzwidrig bevorzugte
Behandlung eines Kandidaten in den sozialen Medien manipuliert
worden. Der bis kurz vor der Wahl wenig bekannte Georgescu hatte vor
allem auf der App Tiktok für sich geworben. Tiktok habe es
verabsäumt, Georgescu als Politiker und dessen Beiträge als
Wahlwerbung zu kennzeichnen, bemängelte Rumäniens Regierung. Hierzu
laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Erst kürzlich war Georgescus Versuch, die Wahl-Annullierung
rückgängig machen zu lassen, an Rumäniens Justiz gescheitert. Er
hatte gegen die Wahlbehörde geklagt, weil diese den Beschluss des
Verfassungsgerichts zur Annullierung der Wahl umgesetzt und die
Wiederholung der Wahl verfügt hatte. Diese Klage hat Rumäniens
oberstes Gericht abgewiesen. Die neue Präsidentenwahl soll am 4. Mai
stattfinden. Eine mögliche Stichwahl ist für den 18. Mai geplant.