Luxemburg legt Einspruch gegen längere Grenzkontrollen ein
13.02.2025 16:37
Zehntausende Menschen pendeln jeden Tag nach Luxemburg zur Arbeit.
Auch deshalb will sich das Land die deutschen Grenzkontrollen nicht
länger gefallen lassen.
Luxemburg (dpa) - Luxemburg legt Einspruch bei der EU-Kommission
gegen eine Verlängerung der Grenzkontrollen in Deutschland ein. Das
kündigte der luxemburgische Innenminister Léon Gloden im Parlament
an. Die Beschwerde werde noch in diesem Monat nach Brüssel geschickt.
Die deutsche Begründung, die Grenzkontrollen seien im Kampf gegen die
irreguläre Migration nötig, sei nach Luxemburgs Ansicht juristisch
nicht haltbar. Tatsächlich gehe die illegale Migration nach
Deutschland in den letzten Monaten zurück. «Die Kommission muss jetzt
klären, ob die deutschen Kontrollen verhältnismäßig sind», sagte
Gloden.
Gegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Einhaltung des Schengen-Abkommens sei für Luxemburgs Regierung
«eine Priorität». Wichtig sei eine «effektive Sicherung der
Außengrenzen» des Schengen-Raums. Mehr als 230.000 Pendler
überquerten täglich die luxemburgische Grenze.
Zuvor hatte das Parlament einen Antrag der oppositionellen
Sozialdemokraten abgelehnt, in dem eine Klage Luxemburgs gegen
Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gefordert wurde. Gloden
sagte, eine Klage mache keinen Sinn: «Bis das verhandelt wird, sind
mehr als drei Jahre vorbei.»
Kritik auch von Rehlinger
Die Bundesregierung hat die Grenzkontrollen an allen deutschen
Außengrenzen um ein halbes Jahr bis 15. September verlängert und dies
mit dem Kampf gegen irreguläre Migration begründet. Grenzkontrollen
sind im europäischen Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen.
Zuvor hatte die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger
(SPD) in Saarbrücken Kritik an den verlängerten Kontrollen geübt. Sie
habe «große Sorge, ob es bei den aktuell noch behutsamen Eingriffen
bleibt», sagte sie. Die künftige Bundesregierung müsse «ein konkret
es
Szenario» entwickeln, wie ein Ausstieg aus den Grenzkontrollen
gelingen könne.