EU-Sonderklausel für Aufrüstung? Deutschland fordert Grenzen

17.02.2025 20:02

Sollten alle EU-Staaten künftig ohne Sorgen vor einem
Defizitverfahren Schulden für Verteidigungsprojekte aufnehmen dürfen?
Berlin will Einschränkungen, die zum Beispiel Italien treffen würden.

Brüssel (dpa) - Länder wie Italien, Spanien und Belgien sollen nach
dem Willen der Bundesregierung vorerst nicht von möglichen
Ausnahmeregelungen zu den EU-Schuldenregeln profitieren können, um
mehr in Verteidigung zu investieren. Finanzminister Jörg Kukies und
Bundeskanzler Olaf Scholz betonten am Montag, dass aus deutscher
Sicht nur Staaten nutzungsberechtigt sein sollten, die mindestens
zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung für Verteidigung ausgeben.
Dies ist bereits seit längerem existierende Zielvorgabe der Nato.
Länder wie Italien, Spanien, Belgien und Luxemburg waren mit Quoten
von zuletzt unter 1,5 Prozent davon weit entfernt.

Kukies argumentierte bei einem Finanzministertreffen in Brüssel, dass
Deutschland und andere EU-Länder auch ohne Sonderregeln auf
Verteidigungsausgaben von zwei Prozent und mehr kommen. Deswegen
könne man Änderungen der Schuldenregeln nur akzeptieren, wenn sie für

neue Verpflichtungen gedacht seien, sagte er. Zudem betonte Kukies,
dass es bereits im aktuell gültigen Regelwerk Instrumente gebe, mit
denen Mitgliedstaaten höhere Verteilungsausgaben gewährleistet werden
könnten. Die finanzielle Stabilität und Schuldentragfähigkeit seien
weiter wichtig, sagte er.

Von der Leyen will Ausweichklausel aktivieren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bei der Münchner
Sicherheitskonferenz angekündigt, dass sie über die Aktivierung der
Ausweichklausel zu den europäischen Schuldenregeln höhere
Verteidigungsausgaben ermöglichen will. Nach Informationen der
Deutschen Presse-Agentur soll dabei nach derzeitigem Planungsstand
die sogenannte nationale Variante zum Einsatz kommen. Diese erlaubt
ein Abweichen von den EU-Schuldenregeln, wenn es außergewöhnliche
Umstände gibt, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen
und erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben. Die
Umstände wären in dem Fall der russische Angriffskrieg gegen die
Ukraine.

Für die Nutzung der sogenannten allgemeinen Klausel müsste die
Kommission einen schweren Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet
oder in der Union nachweisen müssen. Diese Art der Ausweichklausel
war zuletzt 2020 in der Corona-Pandemie aktiviert worden.

Kanzler will gezielte Regeländerung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich am Samstag für eine
gezielte Änderung der derzeitigen EU-Schuldenregeln ausgesprochen, um
in einem klar begrenzten Rahmen höhere Investitionen in
Verteidigungsgüter zu ermöglichen. Ein solches Vorgehen könnte
klarere Verhältnisse schaffen, als das über die Ausweichklausel der
Fall wäre. Ob sich der deutsche Vorschlag durchsetzt, ist allerdings
fraglich, da er von der Kommission aufgegriffen werden müsste. Die
Behörde von Ursula von der Leyen würde damit zudem vermutlich
Einflussmöglichkeiten aufgeben, die sie bei einer Nutzung der
Ausweichklausel hätte.

Scholz sagte am Montagabend nach einem Ukraine-Gipfel in Paris zum
Thema: «Aus meiner Sicht kann Deutschland akzeptieren, wenn wir den
Mitgliedstaaten erlauben, dass wenn sie mehr als zwei Prozent für
ihre Verteidigung ausgeben wollen, das auch nicht blockiert wird von
den Kriterien, die wir in der Europäischen Union für staatliche
Kreditfinanzierung haben.» Er sei überzeugt, «dass es in dieser
Richtung und mit verschiedenen anderen Varianten einen Weg geben
wird, das zu gewährleisten».

Schätzungen der EU-Kommission zufolge sind in den nächsten zehn
Jahren zusätzliche Verteidigungsinvestitionen in Höhe von rund 500
Milliarden Euro erforderlich. Als mögliche EU-Projekte gelten dabei
zum Beispiel ein europäisches Luftverteidigungssystem und eine
verstärkte Sicherung der östlichen Landgrenze der Union.