Brüssel: Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht

19.03.2025 19:21

Die EU-Kommission wirft dem Google-Konzern Alphabet vor,
App-Entwickler gezielt zu benachteiligen. Und zeigt sich
entschlossen, solche Praktiken zu unterbinden.

Brüssel (dpa) - Die Google-Mutter Alphabet verstößt nach einer ersten

Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln.
Demnach schränkt der Online-Riese App-Entwickler zu stark ein und
riskiert damit eine hohe Geldstrafe. Alphabet ermögliche es nicht
ausreichend, Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App
Stores zu lenken - und zwar kostenlos.

Dabei geht es etwa um den Kauf digitaler Güter wie Spielfiguren oder
Zusatzfunktionen in einer App. Der Digital Markets Act (DMA) schreibt
vor, dass Anbieter für solche Transaktionen außerhalb des Play Stores
keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen. 

Endgültige Entscheidung der Kommission steht noch aus

Der Google-Konzern sieht das anders. Er kritisiert etwa, dass mit den
von der Kommission geforderten Änderungen Innovationen behindert und
die Produktqualität verschlechtert werde. «Wenn wir keine
angemessenen Gebühren erheben können, um die laufende Entwicklung von
Android und den von uns angebotenen Play-Diensten zu unterstützen,
können wir auch nicht in eine offene Plattform investieren, die
Milliarden von Handys auf der ganzen Welt versorgt und nicht nur
denjenigen hilft, die es sich leisten können, 1000 Euro für das
neueste Premium-Modell auszugeben», hieß es in einer Mitteilung.

Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen
tatsächlich rechtswidrig handelt, steht noch aus.

Milliardenstrafen stehen im Raum

Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen,
gegen die DMA-Vorgaben zu verstoßen. Die Kommission hat in ihrer
vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste
bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen. Diese Angebote
würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten
angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb
beeinträchtige.

Seit etwa einem Jahr müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll
für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für
neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche große
Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre
Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für
die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind
etwa die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und
Meta.

Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen
Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich
nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn
Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei
Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

Apple ebenfalls im Visier der EU

Die EU-Kommission ermahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone
noch stärker für Rivalen zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem
Computer-Uhren, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller
besser als bisher mit dem Telefon funktionieren. 

Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei
Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht
benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei
weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne.
 

Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des
Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. «Sie zwingen uns,
neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich
nicht an dieselben Regeln halten müssen», hieß es in einer
Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiter
vermitteln.

Startup-Verband: Müssen uns gegen unlautere Praktiken wehren

Der deutsche Startup-Verband begrüßt die vorläufigen Feststellungen
der Europäischen Kommission. «Gegen unlautere Praktiken von Big Tech
müssen wir uns wehren», so Vorstandsvorsitzende Verena Pausder. «Es
darf nicht sein, dass große Plattformen unsere Startups mit unfairen
Methoden ausbremsen und ihnen den Marktzugang erschweren.»