EU-Prüfer warnen vor Mehrwertsteuerbetrug bei Zollverfahren
24.03.2025 17:00
Unter bestimmten Regeln können in die EU eingeführte Waren von der
Mehrwertsteuer befreit werden. An dieser Stelle droht Missbrauch,
warnt der EU-Rechnungshof. Er kritisiert Länder und EU-Kommission.
Brüssel (dpa) - Bestimmte Zollverfahren in der EU sind aus Sicht des
Europäischen Rechnungshofs anfällig für Mehrwertsteuerbetrug. Die
Kontrollen der Mitgliedstaaten wiesen gravierende Mängel auf,
kritisieren die Prüfer mit Sitz in Luxemburg. Auch die Zusammenarbeit
auf EU-Ebene und zwischen den EU-Ländern gegen den Missbrauch dieser
Zollverfahren lasse zu wünschen übrig, heißt es weiter. Es hapere
etwa beim Datenaustausch, insbesondere zwischen den Finanz- und
Zollämtern in den verschiedenen EU-Ländern. Der Kampf gegen
Missbrauch sei unzureichend.
In die EU importierte Waren grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig
Wird eine Ware in die EU eingeführt, wird sie
mehrwertsteuerpflichtig. Die Höhe der Steuerzahlung wird auf der
Grundlage von Zollanmeldungen bestimmt. Unter bestimmten Bedingungen
können besondere, vereinfachte Regeln gelten. So können Waren, die
aus Nicht-EU-Ländern in ein EU-Land eingeführt werden, aber für ein
anderes Land der Staatengemeinschaft bestimmt sind, von der
Mehrwertsteuer befreit werden. Auch online gehandelte Waren, die aus
Drittländern stammen, können unter Bedingungen von der Mehrwertsteuer
befreit werden.
Die Prüfer fanden in den rechtlichen Bestimmungen für vereinfachte
EU-Import-Zollverfahren Schlupflöcher und Unstimmigkeiten, wie sie
mitteilten. Auch wie die EU-Kommission die Regelungen überwache, sei
lückenhaft und unstimmig. «Der Rechnungshof empfiehlt daher die
Einführung und Durchsetzung standardisierter Regeln.» Betrug bei
Einfuhren verfälsche den Wettbewerb im Binnenmarkt und verursacht
finanzielle Ausfälle für die EU und die Mitgliedstaaten, hieß es.
«Maßnahmen reichen nicht aus»
«Die jetzigen Maßnahmen reichen nicht aus, um Mehrwertsteuerbetrug
bei der Einfuhr zu verhindern und aufzudecken, wenn vereinfachte
Einfuhr-Zollverfahren angewandt werden», sagt François-Roger Cazala
vom Rechnungshof. «Der Wert der in diesem Zusammenhang importierten
Waren ist erheblich, und die Gefahr ist groß, dass die Verfahren in
betrügerischer Absicht genutzt werden.» Es brauche ein Gleichgewicht
zwischen Handelserleichterungen und dem Schutz der finanziellen
Interessen der EU.