Le Pen kann ab sofort nicht mehr bei Wahlen antreten Von Michael Evers, dpa

31.03.2025 14:59

Das Urteil gegen Marine Le Pen trifft Frankreichs Rechtsnationale
hart. Trotz einer möglichen Berufung ist die
Präsidentschaftskandidatur der beliebten Politikerin dadurch
blockiert.

Paris (dpa) - Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le
Pen kann aller Voraussicht nach nicht bei der Präsidentschaftswahl
2027 kandidieren. Nach einem Schuldspruch wegen Veruntreuung von
Geldern durch Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament
verhängte das Gericht in Paris mit sofortiger Wirkung die Strafe der
auf fünf Jahre befristeten Unwählbarkeit für politische Ämter. 

Außerdem verurteilte das Gericht die 56-Jährige zu zwei Jahren Haft
mit elektronischer Fußfessel. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur
Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro
verhängt. Noch bevor die Vorsitzende Richterin das komplette Urteil
und die vollständige Strafe gegen Le Pen verkündete, verließ die
Politikerin den Gerichtssaal.

Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt gemeinhin aber als
unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen
Ergebnis kommen würde. 

Heikles Urteil

Für die rechte Partei und Le Pens politische Ambitionen ist das
Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des
passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn
Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch
gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel - auch
moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ
befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als
Präsidentin zu verhindern.

Berufung von Le Pen wird erwartet

«Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger
Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser
Operation», hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, ihre
Unwählbarkeit für politische Ämter vorläufig und sofort vor
Rechtskraft des Urteils umzusetzen.

Unabhängig davon wird erwartet, dass Le Pen gegen das Urteil Berufung
einlegt und ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen folgt.
Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen aber weiter als Abgeordnete
im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist. 

Zentraler Vorwurf in dem Prozess war, dass Le Pens Partei
Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom
Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für
die Partei gearbeitet hätten. Die Affäre hatte Le Pen und ihre Partei
seit Jahren belastet.

Mit Blick auf die Haftstrafe mit Fußfessel war die genaue
Ausgestaltung der Strafe zunächst unklar. Es ist aber gängige Praxis,
dass dies erst erfolgt, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy sitzt derzeit zu
Hause eine Haftstrafe mit Fußfessel ab und hat strikte
Ausgangsbeschränkungen auferlegt bekommen. 

Rassemblement National so stark wie nie

Das Debakel vor Gericht trifft die rechtsnationale Partei in
Frankreich in einem ungünstigen Moment, denn schon seit einer Weile
ist sie beständig auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so
stark vertreten wie noch nie. Die von ihrem kürzlich gestorbenen
Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National
benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und
verzichtete auf allzu radikale Positionen, um sie auch in breiteren
Schichten der Bevölkerung wählbar zu machen.

Der bisherige Plan war gewesen, dass bei einem Sieg Le Pens bei der
Präsidentschaftswahl und einem Sieg ihrer Partei bei der
nachfolgenden Parlamentswahl RN-Chef Jordan Bardella (29)
Premierminister geworden wäre. Ob Bardella nun für das Präsidentenamt

kandidieren will, ist noch nicht bekannt. 

Le Pen wies Vorwürfe stets zurück

In der Affäre um eine mögliche Scheinbeschäftigung von
EU-Mitarbeitern hatte Le Pen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. «Ich

habe nicht das Gefühl, die geringste Regelwidrigkeit, die geringste
Rechtswidrigkeit begangen zu haben», sagte sie im Prozess. Mit ihr
wurden acht weitere Abgeordnete ihrer Partei im Europaparlament
schuldig gesprochen, sowie 12 parlamentarische Assistenten. Im Raum
stand die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere
französische Europaabgeordnete.