EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf
01.04.2025 13:07
Wegen eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk hebt das
Europaparlament die Immunität eines AfD-Abgeordneten auf. Es sind
nicht die einzigen Ermittlungen gegen den Mann.
Straßburg (dpa) - Das Europaparlament macht den Weg für weitere
Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron frei. Eine Mehrheit
der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, die Immunität Bystrons
aufzuheben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags
auf einem sozialen Netzwerk.
Wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments
hervorgeht, sind in dem Beitrag Politiker - unter anderem Mitglieder
der geschäftsführenden Bundesregierung - abgebildet, wie sie in
verschiedenen Situationen den rechten Arm heben. Nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft entsteht bei einem objektiven Nutzer durch die
Collage der Eindruck, die Politiker zeigten den Hitlergruß. Bystron
wird beschuldigt, das zumindest stillschweigend akzeptiert und
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben.
Bystron kritisiert Ermittlungen
Wegen der Ermittlungen hatte der Bundestag, dem Bystron damals
angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben. Da der
AfD-Politiker mittlerweile Europaabgeordneter ist, war das
Strafverfahren gegen ihn vorläufig ausgesetzt worden, da nun das
EU-Parlament ebenfalls seine Immunität aufheben musste.
Über ein Jahr lang habe das Foto niemanden gestört, teilte Bystron
auf Anfrage mit. «Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte darin
die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam
ein Verfahren gegen mich», sagte er.
Weitere Ermittlungen wegen Bestechungsverdacht
Gegen Bystron gibt es noch weitere Vorwürfe. Im Zuge von Geldwäsche-
und Bestechlichkeitsermittlungen wurde ebenfalls beantragt, die
Immunität des Politikers aufzuheben. Der Parlamentarier steht im
Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal «Voice of
Europe» Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne
Russlands zu agieren.
Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und
das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum
rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Wann
das Parlament über die Aufhebung der Immunität in diesem Fall
entscheidet, steht nicht fest.