Frankreichs Premier Bayrou hat Zweifel bei Le Pen-Urteil
01.04.2025 17:34
Ein Gericht schließt Marine Le Pen vorerst von Wahlen aus, obwohl
über ihre Berufung gegen das Urteil noch längst nicht entschieden
ist. Frankreichs Premier findet eine solche Strafe nicht in Ordnung.
Paris (dpa) - Frankreichs Premier François Bayrou hat Zweifel an dem
von einem Gericht gegen die rechtsnationale Spitzenpolitikerin Marine
Le Pen mit sofortiger Wirkung verhängten Ausschluss von Wahlen
geäußert. «Es ist wahr, dass es Fragen gibt», sagte der
Zentrumspolitiker im Parlament in Paris. «Nach unserem
Rechtsgrundsatz muss gegen jede schwerwiegende Entscheidung in
Strafsachen Berufung eingelegt werden können.»
Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder
schuldig gesprochen worden. Teil der Strafe ist, dass die
Fraktionschefin des rechten Rassemblement National (RN) fünf Jahre
lang nicht bei Wahlen antreten darf.
Die Strafe tritt sofort in Kraft - anders als eine teils auf
Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Le Pen kann damit aller Voraussicht
nach nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Sie
kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Ein
schnelles Ergebnis im Berufungsprozess gilt als unwahrscheinlich.
Die vorläufige Vollstreckung einer solchen Strafe führe dazu, dass
schwerwiegende Entscheidungen mit möglicherweise irreversiblen Folgen
nicht anfechtbar seien, kritisierte Bayrou. «Ich bin der Meinung,
dass es diese Möglichkeit geben sollte.» Es sei Aufgabe des
Parlaments, sich darüber Gedanken zu machen.