EU-Bürger sollen nach Pro-Palästina-Protesten ausreisen
02.04.2025 19:33
Vermummte stürmen eine Universität in Berlin und bedrohen
Beschäftigte mit Äxten und Knüppeln. Wegen der propalästinensischen
Aktion sollen vier Menschen das Land verlassen. Sie wehren sich.
Berlin (dpa) - Drei EU-Bürger und ein Amerikaner sollen nach der
Teilnahme an propalästinensischen Protesten in Berlin Deutschland
verlassen. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) hat gegen
sie im März 2025 «im Zusammenhang mit den Vorfällen an der Freien
Universität Berlin (FU) vom 17.10.2024 aufenthaltsbeendende Bescheide
erlassen», wie die Innenverwaltung auf Anfrage mitteilte. Zuvor
hatten die US-Website «The Intercept» und andere Medien berichtet.
Die beiden Betroffenen aus Irland sowie eine Polin und der
amerikanische Staatsbürger wehren sich vor dem Berliner
Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung. Sie haben entsprechend
Klagen eingereicht und wollen vorab im Eilverfahren erreichen, dass
der Bescheid nicht ab sofort gilt.
Wann die Richter darüber entscheiden, ist nach Angaben eines
Gerichtssprechers offen. «So lange über den Eilantrag nicht
entschieden ist, müssen sie aber nicht ausreisen», erklärte der
Sprecher.
Innenverwaltung: «signifikanten Sachbeschädigungen» in FU
Die Innenverwaltung begründete ihre Entscheidung mit den Vorfällen an
der FU im vergangenen Oktober. Damals drangen Vermummte in ein
FU-Gebäude ein und bedrohten Beschäftigte mit Äxten, Sägen,
Brecheisen und Knüppeln. Nach Schätzung der Hochschule entstand ein
Schaden von mehr als 100.000 Euro.
Durch eine «gewaltbereite und vermummte Personengruppe» sei es zu
«signifikanten Sachbeschädigungen», auch durch «Graffiti mit Bezug
zum «Israel-Palästina-Komplex»» gekommen sowie zu weiteren
Straftaten, hieß es von der Innenverwaltung. Strafverfahren dazu
dauerten an. Weitere Details nannte die Behörde mit Verweis auf den
Datenschutz nicht.
Anwalt: «aus rechtlicher Sicht alarmierend»
Der «Tagesspiegel» zitiert den Anwalt von zwei Klägern, Alexander
Gorski. Demnach gibt es zwar strafrechtliche Ermittlungen gegen die
vier Betroffenen - aber keine Verurteilungen, in einem Fall einen
Freispruch. Gorski bezeichnete das Handeln der Behörden als «aus
rechtlicher Sicht alarmierend».
Die Innenverwaltung nennt als Kriterien für einen Entzug auch «die
von der Person ausgehende Gefahr, die soziale, berufliche und
kulturelle Integration sowie der Aufenthaltszweck und dessen Dauer».
Ob ausländerrechtliche Maßnahmen erlassen würden, werde jeweils im
Einzelfall entscheiden. Sollten strafrechtliche Verurteilungen
vorliegen, würden diese dabei einbezogen. «Eine Voraussetzung für den
Erlass entsprechender Maßnahmen stellen sie jedoch nicht dar», so die
Behörde.
Kai Wegner findet Vorgehen richtig
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hält den Verlust der
Freizügigkeit der Straftäter für «richtig und notwendig», wie er
der
Zeitung «Welt» sagte. Die Haltung des Berliner Senats sei eindeutig.
«Wer das Existenzrecht Israels infrage stellt oder antisemitische
Gewalt verherrlicht, überschreitet eine rote Linie», sagte der
CDU-Politiker.
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisierte das
Vorgehen hingegen. «Unter der Leitung von Kai Wegner greift das Land
Berlin die Versammlungs- und Meinungsfreiheit an», sagte sie der
«Welt».