Ausreise von EU-Bürgern - Pro-Palästina-Protest
07.04.2025 11:55
Eine Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde sorgt seit Tagen für
Diskussion. Die Innenverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe.
Berlin (dpa/bb) - Bis zu 400 Menschen haben nach Polizeiangaben in
der Nähe des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die beabsichtigte
Ausreise von EU-Bürgern und einer amerikanischen Person protestiert.
Die Polizei begleitete die propalästinensische Demonstration mit
einem massiven Aufgebot. Hintergrund war die Sitzung des
Innenausschusses, wo es auch um die Entscheidung des Berliner
Landesamts für Einwanderung (LEA) zulasten der vier Menschen ging.
Diese sollen nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten
auch an der Freien Universität Berlin (FU) Deutschland verlassen.
Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) verteidigte die
Entscheidung der Berliner Ausländerbehörde. Diese sei auf Grundlage
einer Gefahrenprognose getroffen worden, erklärte er. «Es handelt
sich um ein völlig rechtsstaatliches Verfahren», betonte Hochgrebe
und wies den Vorwurf der Willkür zurück. Nach «sorgfältiger Abwäg
ung»
sei bejaht worden, dass von den Personen eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgehe.
Staatssekretär: Vielzahl von Delikten
Die Betroffenen sind nach Angaben des Innenstaatssekretärs in der
Vergangenheit durch eine Vielzahl von Delikten aufgefallen.
Insbesondere begründet die Innenbehörde die Entscheidung mit einem
Vorfall an der FU am 17. Oktober 2024. Damals drangen Vermummte in
ein Gebäude ein und bedrohten Beschäftigte mit Äxten, Sägen,
Brecheisen und Knüppeln. Nach Schätzung der Hochschule entstand ein
Schaden von mehr als 100.000 Euro.
«Wenn es wie hier, mit Meinungsfreiheit nichts zu tun hat. Wenn Hass,
wenn Hetze und insbesondere Antisemitismus erfolgen, dann ist die
rote Linie überschritten. Dann ist rechtsstaatliches Handeln
erforderlich», betonte Hochgrebe. Von den rechtsstaatlichen
Möglichkeiten habe man Gebrauch gemacht.
Störungen im Innenausschuss
Die Fraktionen von Linke und Grünen kritisierten, dass die Behörden
nicht den Ausgang strafrechtlicher Verfahren gegen die Betroffenen
abwarten. Während der Sitzung kam es mehrfach zu Störungen. Nach
Angaben eines Sprechers des Abgeordnetenhauses wurden insgesamt drei
Menschen aufgefordert, den Sitzungsraum zu verlassen.
Für das Abgeordnetenhaus gab es höhere Sicherheitsvorkehrungen: Nicht
angemeldete Besucher durften nicht ins Gebäude, wie der Sprecher
erklärte. Rund 200 Einsatzkräfte waren in der sogenannten Bannmeile
um das Parlamentsgebäude unterwegs, wie ein Polizeisprecher sagte.
Der Eingangsbereich war wie bei Kundgebungen üblich mit Gittern
abgesperrt.
Klagen vor Verwaltungsgericht
Die beiden Betroffenen aus Irland sowie eine Polin und die
amerikanische Person wehren sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht
gegen die Entscheidungen. Sie haben entsprechend Klagen eingereicht
und wollen vorab im Eilverfahren erreichen, dass der Bescheid nicht
ab sofort gilt.
Wann die jeweils zuständigen Kammern darüber entscheiden, ist nach
Angaben einer Gerichtssprecherin noch offen. Es laufen noch
verschiedene Fristen, wie sie erklärte. Zudem sei auch die Frist zur
Ausreise jeweils noch nicht abgelaufen. Solange über die Eilanträge
nicht entschieden sei, müssten die Betroffenen ohnehin nicht
ausreisen, hieß es.