Gutachten wirft Zweifel an Italiens «Albanien-Modell» auf

10.04.2025 13:27

Der EuGH prüft, ob Italiens Asyl-Regelung zu sicheren
Herkunftsländern rechtens ist. Ein Gutachten zu dem sogenannten
Albanien-Modell sieht die Kompetenz bei der Regierung - aber unter
Bedingungen.

Brüssel (dpa) - Im Rechtsstreit um Italiens umstrittenes Asyl-Modell
wirft ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Zweifel auf,
ob es in dieser Form bestehen kann. Zwar dürften EU-Mitgliedstaaten
für ihre Entscheidungen über Asylbewerber selbst sogenannte sichere
Herkunftsländer festlegen, erklärte Generalanwalt Richard de la Tour.
Dabei müsse aber klar sein, auf welchen Quellen die Einschätzung
gründet, damit sie von Gerichten überprüft werden kann.

Italien mit seiner Rechtsregierung unter Ministerpräsidentin Giorgia
Meloni will als erstes EU-Land Asyl-Verfahren außerhalb der EU über
die Bühne bringen. Dazu wurden eigens zwei Lager in Albanien gebaut.
Dort sollen eigentlich die Asylanträge von männlichen Migranten aus
sicheren Drittstaaten, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden, geprüft
werden: Wer Anspruch auf Asyl hat, darf nach Italien einreisen - alle
anderen müssen zurück. Bislang hat das Modell aber nie funktioniert.

Andere EU-Länder könnten folgen

Um Rückführungen zu beschleunigen, erstellte die italienische
Regierung eine Liste sicherer Drittstaaten. Das ist nun Kern des
Verfahrens am EuGH: ob sie dazu befugt und die Liste in dieser Form
rechtens ist. Die italienische Justiz blockierte das Modell mehrfach.
Ein Gericht in Rom rief die europäischen Richter an, weil das
italienische Gesetz aus seiner Sicht nicht die Quellen erläutert, auf
denen die Einstufung in sichere Länder fußt. 

Eigentlich sollen in den beiden Lagern in Albanien italienische
Beamte im Schnellverfahren über die Asylanträge von
Mittelmeer-Flüchtlingen entscheiden. Bislang stehen sie jedoch leer.
An diesem Freitag sollen 40 Asylbewerber, deren Anträge auf
italienischem Boden abgelehnt wurden, dorthin gebracht werden.
Eigentlich wären dazu aber keine zusätzlichen Lager im Ausland
erforderlich.

Das Gutachten des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend.
Häufig folgt das Gericht den Empfehlungen jedoch. Das Urteil wird im
Mai oder Juni erwartet. Einen genauen Termin dafür gibt es noch
nicht. Es wird nicht nur in Rom mit Spannung erwartet: Sollte das
Modell grünes Licht bekommen, könnte es in Europa Schule machen.