Kirchliche Trauung auf Mallorca
Römisch- katholische Trauung im Ausland aufwendiger als evangelische
Mein Mann und ich sind deutsche Staatsangehörige katholischen Glaubens und leben in Fulda. Nachdem wir diesen Sommer dort standesamtlich geheiratet haben, möchten wir die kirchliche Trauung im nächsten Frühjahr am liebsten auf Mallorca vornehmen lassen, wo wir uns vor vier Jahren kennengelernt haben. Ist das möglich?
Sowohl die römisch-katholische wie auch die evangelische Kirche in Deutschland erlauben die Trauung im Ausland. Auf Mallorca gibt es evangelische und katholische Gemeinden. Sie können dort also kirchlich heiraten. Im Gegensatz zur evangelischen Kirche, die den zivilen Eheschluß auf dem Standesamt anerkennt und die kirchliche Feier als Zeremonie, nicht aber als Wirksamkeitserfordernis einer gültigen Ehe betrachtet, wird nach katholischem Rechtsverständnis die Ehe erst in der Kirche geschlossen. Aus diesem Grund gestaltet sich die Vorbereitung einer katholischen Trauung im Ausland aufwendiger.
Wenn Sie sich auf Mallorca für einen Pfarrer, von dem Sie katholisch getraut werden möchten, entschieden haben, benötigen Sie zunächst Ihren Taufschein, mit dem Sie Ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nachweisen. Dann suchen Sie in Ihrem deutschen Wohnsitz den zuständigen Gemeindepfarrer auf und bitten Ihn um Ausstellung des Ehevorbereitungsprotokolls. Hierfür absolvieren Sie in Gesprächen eine "Eheseminar". Hierbei sollen Sie zeigen, dass Sie bereit sind, die Ehe im katholischen Sinne zu führen und gemeinsame Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Außerdem enthält das Dokument Angaben zu Ihren Personenstandsdaten, also darüber, ob Sie nach dem Recht der katholischen Kirche die Ehe auch wirksam eingehen können.
Ihr Gemeindepfarrer wird dann eine Auslandsüberweisung ausstellen und den gesamten Vorgang beim Ordinariat dem zuständigen Bischof zur Genehmigung vorlegen. Das bischöfliche Genehmigungserfordernis besteht immer dann, wenn beim Eheschluss vom "Normalfall" abgewichen werden soll, worunter die katholische Kirche die Trauung zweier Partner katholischen oder katholisch/evangelischen Glaubens versteht, die in ihrer Heimatgemeinde und zum ersten Mal die Ehe eingehen wollen.
Mitglieder der evangelischen Kirche haben es einfacher: Auch Sie brauchen eine "Dimissoriale", also ein Einverständnisschreiben des zuständigen Gemeindepfarrers, durch das der mit der Trauung beauftragte Geistliche zur Vornahme der Amtshandlung ermächtigt wird. Einzige Voraussetzung für die Ausstellung des Papiers ist jedoch, dass eine evangelische Kirchenzugehörigkeit (zumindest eines) der Ehepartner vorliegt. Weitergehender Genehmigungen seitens der Amtskirche bedarf es nicht.
In jedem Fall sollten Sie sich aber darauf einstellen, dass man Sie im Ausland nach Ihren Beweggründen für eine Heirat fernab von Ihrer Heimatgemeinde fragen wird. Auf Mallorca, wo mittlerweile rund 35 000 Deutsche einen festen Wohnsitz haben, ist Ihr Anliegen allerdings nicht ungewöhnlich. Trotzdem: Bedenken Sie, daß die kirchliche Heirat in noch stärkerem Maße als die standesamtliche von der Anwesenheit von Familienangehörigen und Freunden lebt.
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