Italienische Hochzeit
Im Ausland nach dort geltendem Recht geschlossene Ehen in Deutschland anerkannt
Ich bin Deutsche und werde demnächst einen Italiener heiraten. Die Hochzeit soll in seiner Heimatstadt Neapel stattfinden. Wir werden zunächst in Deutschland wohnen, später aber vielleicht nach Italien ziehen. Wird unsere Ehe auch in Deutschland anerkannt? Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Eheschluß in Italien für uns?
Wenn Sie in Neapel heiraten, wird Ihre Ehe auch in Deutschland anerkannt. Eheschließungen im Ausland sind grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach dem am Ort der Trauung geltenden Recht geschlossen werden.
Welche Papiere Sie im einzelnen für die Heirat in Italien brauchen, erfahren Sie u.a. beim deutschen Generalkonsulat in Neapel. Wichtig ist: Sie müssen den italienischen Behörden ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Es bestätigt, daß nach deutschem Recht einer Eheschließung nichts entgegensteht. Dieses Zeugnis beantragen Sie beim Standesamt an Ihrem letztem Wohnort in Deutschland. Falls allerdings noch nie ein Wohnsitz in Deutschland bestand, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Eine Bescheinigung ("nulla osta") dagegen ist - obwohl viele italienische Standesämter sie noch verlangen - schon länger nicht mehr erforderlich.
Alle deutschen Dokumente, die für Ihren Eheschluß in Italien nötig sind, müssen ins Italienische übersetzt werden - ebenso wie Sie umgekehrt für alle italienischen Dokumente zur Anerkennung in Deutschland eine deutsche Übersetzung brauchen! Die Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Hierfür können Sie sich an die deutschen Konsulate in Italien wenden.
Die Registrierung der Ehe in Deutschland ist in der Regel unkompliziert. Sie legen dem Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort die Heiratsurkunde mit einer beglaubigten Übersetzung vor. Für die Beamten der Meldebehörden ist es oft schwierig zu beurteilen, ob eine Ehe nach den Gesetzen des Heiratslandes rechtskräftig ist. Daher empfiehlt es sich, dass Sie sich im Anschluss an die Eheschließung für Ihre eigenen Zwecke sofort je nach Bedarf eine oder mehrere Heiratsurkunden auf internationalem Formular ("modulo plurilingue") ausfüllen lassen oder, sollte dies nicht sofort möglich sein, an Ihre Anschrift schicken. Diese müssen auch nicht - entgegen anderslautenden Informationen - durch die Botschaft bestätigt werden. Dieses Dokument wird damit als ortsüblich anerkannt und vom deutschen Einwohnermeldeamt problemlos akzeptiert. Hier werden Sie als verheiratet registriert und kommen in eine neue Steuerklasse - genauso, als hätten Sie in Deutschland geheiratet.
Außerdem müssen Sie beim Standesamt eine Erklärung zur Namensführung machen, wenn sich Ihr Name durch die Heirat ändern sollte. Dabei steht Ihnen frei, Ihre Namen entweder nach deutschem oder italienischem Namensrecht zu wählen.
Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich mit der Eheschließung nicht. Sie bleiben weiterhin Deutsche, Ihr Partner Italiener. Will später einer von Ihnen die Staatsbürgerschaft des anderen erwerben, muß hierzu ein Antrag gestellt werden. Einfacher könnten es später einmal Ihre Kinder haben: Sowohl nach deutschem als auch nach italienischem Recht erwirbt ein Kind deutsch-italienischer Eltern beide Staatsangehörigkeiten mit der Geburt.
Das Aufenthaltsrecht in Deutschland ist für Ihren Zukünftigen kein Problem: Als EU-Bürger kann er von seinen Freizügigkeitsrechten innerhalb der Europäischen Union Gebrauch machen und hat wahrscheinlich ein eigenes Aufenthaltsrecht. Doch selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, hat er nach dem Ausländergesetz als Ehegatte einer Deutschen das Recht, bei Ihnen zu wohnen.
Auch wenn der Gedanke noch fernliegt - Sie sollten sich bei Ihrer Entscheidung auch die Konsequenzen einer eventuellen Trennung mitbedenken. Bei einer Scheidung eines binationalen Paares kommt in der Regel das Recht des Landes zur Anwendung, in dem die Ehe vorwiegend geführt wurde, wo also der letzte gemeinsame Lebensmittelpunkt war. Wenn Sie später nach Italien umziehen, könnte im Falle einer Scheidung möglicherweise italienisches Scheidungsrecht angewendet werden - das in weiten Bereichen ganz anders ist als das deutsche. Auch wenn Sie sich einmal nach deutschem Recht scheiden lassen sollten, muß das Scheidungsurteil in Italien nicht ohne weiteres anerkannt werden.
Auch das italienische Güterrecht unterscheidet sich vom deutschen. Wichtig ist deshalb: Sie sollten sich schon jetzt genau informieren, ob ein Ehevertrag für Sie empfehlenswert ist. Erkundigen Sie sich auch rechtzeitig, welche Konsequenzen eine Scheidung nach italienischem Recht insbesondere für eventuelle Unterhaltsansprüche und das Sorgerecht für die Kinder haben kann.
Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in Italien
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia, 4
00185 Roma
Tel.: 0039 06 49 213-1
Fax: 0039-06 445 26 72
Fax: 0039-06-49213-320 (Rechts- und Konsularreferat)