Rentenansprüche nach der Scheidung in Irland
Allein irische Rentenversicherungsvorschriften sind entscheidend
Ich habe 28 Jahre mit meinem Ehemann in Irland gelebt und dort unsere vier Kinder großgezogen. Ich habe den Haushalt geführt, mein Mann ging arbeiten. Letztes Jahr habe ich mich von ihm scheiden lassen. Bisher zahlt mein Ex-Mann mir keinen Unterhalt. Bald erhält er eine irische Altersrente. Habe ich wenigstens Rentenansprüche in Irland?
Ob Sie Anspruch auf eine irische Rente haben, ist nicht europäisch geregelt, sondern bestimmt sich allein nach den irischen Rentenversicherungsvorschriften. Danach ist in Irland grundsätzlich nur rentenberechtigt, wer auch dort gearbeitet hat. Um eine Rente zu erhalten, muß man eine Mindestzahl an Beiträgen in die Rentenversicherungskasse entrichtet haben und eine bestimmte Zeit versichert gewesen sein.
Ihr Mann, der sein Leben lang in Irland gearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzungen natürlich. Da Sie sich währenddessen aber „nur" um die Kinder gekümmert haben, haben Sie auch keinerlei Anknüpfungspunkt an das irische Rentenversicherungssystem. Kindererziehungszeiten wurden in Irland bis 1994 überhaupt nicht auf die Renten angerechnet. Mit einer eigenen irischen Rente können Sie deshalb als ehemalige Hausfrau nicht rechnen.
Zwar ist auch im irischen Rentensystem die Versorgung des Ehepartners gewährleistet, der sich um Haus und Kinder gekümmert hat. Für den „unterhaltsberechtigten Ehegatten" kann nämlich in Irland der rentenberechtigte Ehepartner einen Rentenzuschuß beantragen. Ihnen kommt diese Segnung des irischen Sozialversicherungssystems jetzt jedoch nicht mehr zugute: Mit der Scheidung von Ihrem Mann haben Sie gerade ihren Status als Ehegattin aufgegeben. Ihr Mann kann deshalb keinen Rentenzuschuß mehr bekommen. Für Sie ist das natürlich sehr unbefriedigend: Nach 23 Ehejahren haben Sie keinerlei Rentenansprüche angesammelt.
Die nach deutschen Maßstäben unverständliche Behandlungen der Hausfrauen im Scheidungsfall ist aber auch daher zu erklären, daß die Scheidung in Irland überhaupt erst seit einem Jahr möglich ist. Das soziale Systems ist vielfach noch nicht an die neuen Problemlagen angepaßt worden.
Auch mit einer deutschen Rente können Sie wohl nicht rechnen, da Sie nie hier gearbeitet und Beiträge entrichtet haben. Es bleibt Ihnen deshalb nichts anderes übrig, als die Unterhaltsforderungen an ihren Ex-Mann gerichtlich durchsetzen. Ganz leicht wird dies sicher nicht werden: Die Festlegung der Unterhaltsansprüche richtet sich nach dem Recht, nach dem auch die Scheidung vollzogen wurde - in Ihrem Fall also nach irischem Recht. Sie sollten deshalb unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rat ziehen, der auf Fragen des irischen Scheidungsrechts spezialisiert ist. Vertrauenswürdige Anwälte nennt Ihnen die Deutsche Botschaft in Dublin.
Weitere Informationen:
Deutsche Botschaft Dublin
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Irland
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