Deutschland verliert Streit gegen Telekommunikations-Dienstleister
EuGH wertet deutsche Zulassungsgebühren als Verstoß gegen EU-Recht
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Gebühren zur Zulassung von
Telekommunikations-Dienstleistern in Deutschland widersprechen
EU-Recht. Das entschied das höchste EU-Gericht, der Europäische
Gerichtshof (EuGH), im September in Luxemburg im Rechtsstreit der
Unternehmen i-21 und Arcor gegen die Bundesrepublik Deutschland. Eine
Berufung ist nicht möglich.
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob i-21 seine
gezahlte Gebühr von 5,4 Millionen Euro und Arcor seine Abgabe von
67000 Euro tatsächlich zurückerhalten, urteilten die EU-Richter. Sie
nannten die frühere Praxis in Deutschland, die Gebühr für einen
Verwaltungsaufwand von 30 Jahren zu berechnen, problematisch.
(Az.:C-392/04 und C-422/04)
Früher mussten Telekommunikationsunternehmen eine Lizenz haben und
dafür eine Gebühr zahlen. Bereits 2001 entschied das
Bundesverwaltungsgericht, dass diese Abgabe unrechtmäßig war.
Daraufhin mussten alle Unternehmen, die dagegen geklagt hatten, diese
Lizenzgebühr auch nicht zahlen.
Es gab jedoch auch viele Unternehmen, darunter i-21 und Arcor, die
gezahlt und nicht geklagt hatten. Sie wollten nun auch eine
Rückzahlung erreichen; der Streit ging bis vor das
Bundesverwaltungsgericht, das sich dann an den EuGH wandte.
Heutzutage fallen diese Lizenz-Gebühren nicht mehr an, hieß es bei
der Bonner Regulierungsbehörde. Das Bundesverwaltungsgericht muss
laut EuGH-Urteil nun beurteilen, ob die von Luxemburg beanstandete
Regelung in Deutschland «offensichtlich rechtswidrig» war.