VW-Gesetz und E.ON-Verkaufspflicht nach EU-Urteil unter Druck

Termin für VolksWagen-Urteil noch offen

Hannover/Brüssel/Luxemburg (dpa) - Nach einem Grundsatzurteil des
höchsten EU-Gerichts zu staatlichen Sonderrechten bei Konzernen
geraten das Volkswagen-Gesetz und eine Verkaufspflicht von E.ON
weiter unter Druck. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in
einem im September veröffentlichten Urteil in Luxemburg, dass mit
besonderen Rechten ausgestattete «Goldene Aktien» des
niederländischen Staates beim Telekomkonzern KPN und beim
Postunternehmen TPG EU-Recht widersprechen.

   «Das bedeutet, dass jede Firma in Europa diese Situation
respektieren muss», sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar
Charlie McCreevy in Brüssel auf die Frage nach den Auswirkungen auf
das umstrittene VW-Gesetz. Das Land Niedersachsen hält dank dieses
Gesetzes bei dem Wolfsburger Autobauer de facto eine besondere
Sperrminorität. Die EU-Kommission hatte die Bundesrepublik
Deutschland vor zwei Jahren wegen des fast 50 Jahre alten Gesetzes
zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg beim EuGH
verklagt. Wann ein Urteil gefällt wird, ist offen.

   Ein Sprecher der niedersächsischen Landesregierung sagte: «Das VW-
Gesetz hat mit "Goldenen Aktien" nichts zu tun. Eine besondere
Sperrminorität gibt es für Niedersachsen nach dem VW-Gesetz nicht.»
Vielmehr gelte die Sperrminorität von 20 Prozent für alle
Anteilseigner, ob sie zum Beispiel Niedersachsen oder Porsche heißen.
«Kein Aktionär wird somit bevorzugt. Alle werden vielmehr gleich
behandelt.»

   Der Sprecher des EU-Binnenmarktkommissars kündigte an, dass eine
besondere Verkaufsvereinbarung zwischen dem Düsseldorfer
Energiekonzern E.ON und seiner Tochter Ruhrgas überprüft wird. «Wir
schauen uns das sehr sorgfältig an um zu sehen, was es in dieser
Situation bedeutet.» Bei der damaligen Ministererlaubnis für E.ON zur
Übernahme der Essener Ruhrgas wurde festgeschrieben, dass sich E.ON
von Ruhrgas trennen muss, falls der Düsseldorfer Energieriese selber
übernommen werden sollte.

   Im Übernahmekampf um den spanischen Energieversorger Endesa war
diese Vereinbarung von spanischer Seite gegen den Bieter E.ON ins
Feld geführt worden. Wirtschafts- und Finanzminister Pedro Solbes
hatte im Februar erklärt, E.ON könne auf Grund von Vorbehalten der
Bundesregierung nicht frei von einem anderen Unternehmen übernommen
werden.

   Im Fall der niederländischen Konzerne urteilten die EU-Richter,
wichtige Entscheidungen von TPG und KPN wie ein Zusammenschluss oder
eine Aufspaltung hingen von der vorherigen Zustimmung des Staates ab.
Der Einfluss der anderen Aktionäre werde eingeschränkt. Die Existenz
der Sonderaktien könnten «abschreckende Wirkung» auf Investitionen in
die beiden Unternehmen haben. Wie die Kommission berichtete, trennte
sich der niederländische Staat bereits vor einem halben Jahr von
seiner «Goldenen Aktie» bei KPN. Solche Aktien sichern früheren
Mehrheitsgesellschaftern bei Unternehmen - meist dem Staat -
besonderen Einfluss, der ihnen auf Grund ihrer stark verminderten
Anteile eigentlich nicht mehr zustehen würde.

   Beim VW-Gesetz handelt es sich nicht um eine klassische «Goldene
Aktie». Die Kommission hatte aber 2004 ebenfalls argumentiert, die
Regelung könnte Investoren abschrecken. Im Visier der Kommission ist
besonders die Stimmrechtsbeschränkung bei dem Autobauer. Kein
Aktionär hat mehr als 20 Prozent der Stimmrechte, auch wenn er mehr
Anteile hält. Da es für wichtige Unternehmensbeschlüsse einer
Mehrheit von über 80 Prozent bedarf, hat das Land mit einem Anteil
von 18,2 Prozent an den Stammaktien de facto eine Sperrminorität.

(Az. niederländische Fälle: C-282-/04 und C-283/04)