EuGH bremst Führerschein-Tourismus
Kein Freibrief für deutsche Verkehrssünder
(Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 und C-336/06)
Deutsche Verkehrssünder können sich nach dem Entzug ihres Führerscheins nicht ohne weiteres Ersatz im europäischen Ausland besorgen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schränkte den sogenannten Führerschein-Tourismus nach Tschechien am Donnerstag mit einem neuen Urteil stark ein. Andere EU-Staaten dürften den Kandidaten nur dann eine neue Fahrerlaubnis ausstellen, wenn diese im Land lebten und ihre Sperrfrist abgelaufen sei, urteilten die obersten EU-Richter in Luxemburg.
Im aktuellen Streitfall ging es um fünf Deutsche aus Sachsen und Baden-Württemberg, die ihren deutschen Führerschein verloren hatten, weil sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren waren. Sie hatten sich Ersatz in Tschechien besorgt, um die in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung - auch bekannt als «Idiotentest» - zu vermeiden. Das ist laut EuGH-Urteil erlaubt, wenn das andere Mitgliedsland den neuen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist ausstellt.
Jedes EU-Land müsse zudem generell die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten anerkennen. Allerdings ist es nach Ansicht des EuGH für die Sicherheit des Straßenverkehrs unerlässlich, dass die Führerschein-Inhaber nur einen einzigen ordentlichen Wohnsitz haben. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine deshalb ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien leben.
Das Urteil sei ein «richtiges Signal für unverbesserliche Trunkenbolde», meinte der Brüsseler SPD-Verkehrsexperte Willi Piecyk. «Ein Deutscher, dem wegen Suff am Steuer der Führerschein entzogen wird, darf auch künftig nicht mit einem Schein-Wohnsitz in Tschechien dort einen neuen erwerben, um dann völlig legal wieder auf deutsch- europäischen Straßen sein Unwesen zu treiben», fasste der Europa- Abgeordnete den Richterspruch zusammen.
Der Automobilclub ADAC forderte eine intensivere Zusammenarbeit gerade mit den polnischen und tschechischen Behörden, um Führerschein-Touristen auf die Schliche zu kommen. Viele, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, hätten sich auf frühere EuGH-Urteile berufen, wonach alle EU-Führerscheine in ganz Europa anerkannt werden müssen. «Beim Kraftfahrtbundesamt sind rund 10 000 solcher Fälle bekannt, die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen», meinte der ADAC.
Laut EuGH-Urteil muss der ausstellende Mitgliedstaat überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. Nach Ablauf der Führerschein-Sperre könne ein anderer EU-Staat dort ansässigen Bürgern jedoch eine neue Fahrerlaubnis erteilen, ohne dass der Autofahrer den in Deutschland vorgeschriebenen Eignungstest ablegt. Die deutschen Behörden müssten solche Führerscheine dann auch anerkennen.